Start News Irreführende Informationen trotz Warnung der EU-Kommission

Irreführende Informationen trotz Warnung der EU-Kommission

63

„Sanften“, aber ständigen Druck übt die europäische Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, auf die Verkaufspraktiken von Flugtickets im Internet aus. Einem ersten Aufruf vor sieben Monaten für mehr Kostenwahrheit und Transparenz folgte dieser Tage ein Zwischenbericht der EU-Kommission, in dem die rund 400 Webseiten erneut unter die Lupe genommen wurden. Beanstandet wurden erneut Werbungen mit „Netto“- Preisangaben, bei denen der reale Preis inklusive Flughafen- und anderen Gebühren erst am Ende des Verkaufsprozesses erscheint.

Nur die Hälfte der beanstandeten Webseiten hat sich in den letzten Monaten den von der EU gewünschten Standards angepasst. Jede dritte Webseite, so Kuneva, erfordere Durchsetzungsmaßnahmen wegen Verstößen gegen das EUVerbraucherrecht. Irreführende Preisangaben fanden sich nach wie vor auf 58 Prozent der kontrollierten Webseiten, Unregelmäßigkeiten bei den Vertragsbedingungen (wie fehlende oder falsche Sprachfassungen und bereits angekreuzte Kästchen für Dienstleistungsoptionen) auf 49 Prozent, und auf 15 Prozent waren die extra beworbenen Angebote nicht verfügbar. „Es ist nicht hinnehmbar, dass jeder dritte Reisende, der online ein Flugticket buchen will, geschröpft, irregeführt oder verwirrt wird,“ ärgert sich die EU-Kommissarin. Sie werde alles daran setzen, die laufenden Ermittlungen bis zum 1. Mai nächsten Jahres abzuschließen. Wenn bis dahin keine glaubhaften Beweise für Verbesserungen dieser Verkaufs- und Marketingpraktiken in der Flugverkehrsbranche vorlägen, warnte Kuneva, werde die Kommission rechtliche Schritte einleiten.

www.arcd.de