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Gericht erklärt Fluglotsenstreik in Stuttgart für unzulässig

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Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main
hat am Montagabend gegen 20.30 Uhr den Streik der Fluglotsen am
Flughafen Stuttgart für unzulässig erklärt. Daraufhin sei die Arbeit
wieder aufgenommen worden und am späten Abend wieder normal
gearbeitet worden, sagte der Sprecher der Deutschen Flugsicherung
(DFS), Axel Raab, der Nachrichtenagentur ddp. Mehrere
Fluggesellschaften hätten offensichtlich diese einstweilige Verfügung
erwirkt.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hatte ihre Mitglieder im
Tower Stuttgart zu einem mehrstündigen Warnstreik zwischen 16.00 Uhr
und 22.00 Uhr aufgerufen. Rund 80 Flüge wurde bis zum Abend verspätet
abgefertigt oder annulliert. In dem Streikzeitraum wickelten die
DFS-Fluglotsen nur noch 25 Prozent der geplanten Flüge ab. Für den
Dienstag sind nach Angaben Raabs keine Warnstreiks zu erwarten.

ddp/arh/roy