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Fuhrpark Verband klagt gegen Audi

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Im Abgasskandal bei VW meldet sich der VMF – Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V. zu Wort mit einer Klage gegen die Audi AG. Der VMF hat nach eigenen Angaben die Audi AG verklagt. Hintergrund ist derjenige, dass die Audi AG für ihre Vertragshändler ein Subventionspaket geschnürt habe, welches für den Verkauf von Gebrauchtwagen durch einen Audi-Vertragshändler eine Garantie bis zum 5. Lebensjahr des PKW, kostenlose Servicearbeiten für 2 Jahre und eine 0%-Finanzierung vorsieht.
Die Kosten dafür sollen von der Audi AG getragen werden. Der freie Handel und private Verkäufer können auf das Angebot von Audi bei einem Autoverkauf nicht kostenfrei zugreifen. Darin sieht der VMF eine Benachteiligung des freien Handels. „Dies wirkt sich auch negativ auf alle Verkäufer von Audi-Gebrauchtwagen aus.“, heißt es in der Meldung des VMF dazu. Der VMF klagt dagegen mit einem Eilantrag wegen eines kartellrechtlichen Verstoßes.
Der VMF repräsentiert nach eigenen Angaben mit rund 90.000 Bestands-Fahrzeugen von VW den größten deutschen Kunden des VW-Konzerns in Deutschland. Darunter seien auch Fahrzeuge, die manipuliert wurden. In einer Mitteilung teilt der VMF mit:
„Die beim Vertragsbeginn kalkulierten Preise werden für alle manipulierten Fahrzeuge des Volkswagenkonzerns in der Regel nicht mehr erzielbar sein, denn die möglichen Käufer können Risiken und Folgewirkungen der Abgasmanipulation nicht einschätzen.
Fakt ist, dass Probleme in der Gebrauchtwagenvermarktung der Marke Audi und damit wirtschaftliche Schäden entstanden sind und noch entstehen werden, weil die Käufer der Neuwagen bewusst getäuscht worden sind. „Realisiert sich dieser Schaden erst beim Verkauf des Gebrauchtfahrzeuges, muss der Hersteller dafür haften“, so Velte. Die Trust-Kampagne des Konzerns ist daher also nichts anderes, als eine Schadensbegrenzung und -kompensation.
Nach Angaben des VMF hat deshalb die Audi AG ein Subventionspaket geschnürt, um das Preisniveau der eigenen Fahrzeuge zu sichern. Damit zeige der VW-Konzern, dass offensichtlich von einer Wertminderung der Fahrzeuge ausgegangen wird. “
VW-Geschädigte sollten eine solche Wertminderung nicht hinnehmen, sondern sich von dem Vertrag lösen und den Rücktritt und die Anfechtung erklären. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits mehrere tausend VW-Geschädigte vertritt, haben Kunden, die ein manipuliertes Fahrzeug erworben haben, oft ein Rücktrittsrecht und können das Fahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreises zurückgeben. Unabhängig davon, ob die Nachbesserung Nachteile nach sich ziehen wird, besteht die realistische Möglichkeit, dass die Fahrzeuge auch nach der Nachbesserung mit einem Makel behaftet sein werden. Der Bundesgerichtshof hat bereits für Unfallfahrzeuge entschieden, dass diese einem sogenannten merkantilen Minderwert unterliegen. Die Fahrzeuge sind dann technisch in einem einwandfreien Zustand, weil sie entsprechend repariert wurden, dennoch haftet ihnen der Makel des Unfallwagens an. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird für einen Unfallwagen weniger bezahlt, als für ein unfallfreies, vergleichbares Fahrzeug. Ähnlich könnte es VW-Geschädigten mit ihrem PKW gehen. Ein Käufer eines manipulierten Fahrzeugs wird sich immer fragen, ob er bereit ist, für ein manipuliertes Fahrzeug genauso viel zu bezahlen, wie für ein vergleichbares, nicht manipuliertes Fahrzeug und zwar unabhängig davon, ob es nachgebessert wurde oder nicht.
Deshalb können VW-Geschädigten nach Ansicht der Kanzlei sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Rechtsanwalt Ralph Sauer dazu: „Wir setzen derzeit in zahlreichen Verfahren die Rechte der Geschädigten durch, weil viele fürchten, erhebliche Werteinbußen für ihren teuer erkauften VW oder Audi hinnehmen zu müssen.“ Geschädigte werden davor gewarnt, die Nachbesserung einfach hinzunehmen, da dadurch Rechte verloren gehen können. Betroffene des VW Skandals sollten sich daher anwaltlich beraten lassen, bevor es zu spät ist.
Mehr Informationen unter: www.vw-schaden.de