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Fluggäste bekommen oft zuwenig Entschädigung

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Viele Fluggesellschaften zahlen ihren Passagieren für stark verspätete oder ausgefallene Flüge keine oder zuwenig Entschädigung, obwohl eine EU-Verordnung das seit fünf Jahren vorschreibt. Dieses sehr kundenunfreundliche Verhalten beklagen zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer in einer Online-Umfrage im Wirtschafts- und Verbrauchermagazin „markt“ im WDR Fernsehen. An der Umfrage haben sich 200 Personen beteiligt.

Sie konnten in dem Fragebogen genau angeben, welche Probleme sie mit den jeweiligen Airlines hatten und wie diese mit den daraus resultierenden Ansprüchen umgegangen sind. Obwohl 92,5 Prozent der Befragten bei der Airline ihre Ansprüche geltend gemacht haben, erhielten nur 15,4 Prozent freiwillige Zahlungen. Diese blieben außerdem mit durchschnittlich 95,00 Euro noch deutlich unter den Ausgleichzahlungen, die in der Verordnung mit 250,00 bis 600,00 Euro festgesetzt sind.

Wenn Passagiere ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen wollen, erwarten sie weitere Schwierigkeiten: Die Gerichte sind wegen der dort anhängigen Verfahren gegen die Fluggesellschaften völlig überlastet.

Gegenüber „markt“ bestätigte beispielsweise das Amtsgericht Rüsselsheim, dass ca. ein Drittel aller derzeit dort anhängigen Verfahren gegen eine Fluggesellschaft geführt würden, daher habe man zur Bearbeitung der Vorgänge zusätzliches Personal angefordert. Über 90 Prozent dieser Prozesse betreffen Ansprüche wegen Flugverspätungen.

Welche Chancen Verbraucher haben, trotzdem ihre Interessen gegenüber den Airlines durchzusetzen, dazu mehr in „markt“ am 22.11.2010 um 21.00 Uhr im WDR Fernsehen.