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Feinstaub, Fahrverbot und Filterförderung

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Unter Deutschlands Autofahrern herrscht große Verunsicherung: Wer darf künftig Fahrverbote in den Städten verhängen und damit bestimmte Fahrzeuge aussperren? Welche Fahrzeuge sind betroffen? Gibt es die Möglichkeit nachzurüsten und dafür eine steuerliche Förderung? Der ADAC bringt Licht in die komplizierte Thematik rund um die neue Plakettenverordnung, nachzulesen in der Januarausgabe der ADACmotorwelt.

Nach der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität darf die Belastung der Luft mit Feinstaub einen gewissen Grenzwert nur an maximal 35 Tagen überschreiten. Um Städte zu ermächtigen, Fahrverbote für bestimmte Autos in belasteten Gebieten zu verhängen, wurde von der Bundesregierung die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ erlassen, die am 1. März 2007 in Kraft tritt. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen. Planungen für eine Umweltzone sind bislang aus München, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin, Köln und Frankfurt bekannt geworden.

Von lokalen Fahrverboten betroffen sind laut ADAC nach heutigem Stand 6,7 Millionen Pkw mit höheren Schadstoff-Emissionen. Darunter fallen Diesel mit Abgasstufe Euro1 und schlechter sowie Benziner ohne, teilweise aber auch mit geregelten Katalysator. Entscheidend für die Zuteilung einer Plakette sind die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein. Generell sind Motorräder, Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagen von Verboten ausgenommen.

Betroffene Autobesitzer können Fahrverbote zum Teil dadurch umgehen, indem sie ihren Wagen nachrüsten. So gibt es für viele ältere Dieselmodelle sowie auch für Benziner mit und ohne geregelten Katalysator verschiedene Nachrüstmöglichkeiten. Für ältere G-Kat-Autos, die ebenfalls keine Plakette bekommen, prüft der ADAC derzeit bei den Fahrzeugherstellern, ob sie eine andere Schlüsselnummer bekommen können. Umfassende Informationen zur Plakettenverordnung, Nachrüstung und Filterförderung findet man unter www.adac.de/auto_motorrad/umwelt.