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Fahrtkosten in Großstädten nur bedingt absetzbar

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Ist die Entfernung zwischen Wohn- und Beschäftigungsort zu weit, um täglich zu pendeln, nehmen sich viele Berufstätige eine Zweitwohnung. Nach Auskunft von ARAG Experten entschädigt der Staat diesen Aufwand mit einer doppelten Haushaltsführung. Mehrkosten für die nötige Zweitwohnung können so oftmals steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
Wer allerdings in Ballungszentren lebt, muss längere Wege vom Wohnort zum Arbeitsplatz in Kauf nehmen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass Berufstätigen in Großstädten dabei Fahrtzeiten von bis zu einer Stunde zugemutet werden können – für einen zweiten steuerbegünstigten Wohnsitz ist das jedenfalls zu wenig (Finanzgericht Hamburg, Az.: 2 K 113/14).