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EU-Kommission will grenzüberschreitende Fahrzeugzulassung erleichtern

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Rund jede zwanzigste Meldung von Bürgern an die EUOnline-Beschwerdestelle SOVIT betrifft Probleme mit der Fahrzeugzulassung. In den meisten Fällen geht es entweder um eine Fahrzeugeinfuhr oder um eine Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat. Hauptbeschwerdepunkt ist die Schwierigkeit, eine nationale Konformitätsbescheinigung für ein bereits in einem anderen Mitgliedsland zugelassenes Fahrzeug zu erhalten. Die EU-Kommission spricht in diesem Zusammenhang in einer aktuellen Mitteilung sogar selbst von einem „bürokratischen Alptraum“.



Um das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, startete die Kommission in dieser Woche eine öffentliche Konsultation in den Mitgliedsländern. Die Befragung soll die wichtigsten Hindernisse ermitteln helfen, mit denen Bürgerinnen und Bürger bei der Überführung von Fahrzeugen zu kämpfen haben. Angesprochen sind auch Unternehmen mit Fuhrpark, die in einem Mitgliedsstaat zugelassene Fahrzeuge in einem anderen Staat nutzen wollen, Leasing- und Autovermietungsunternehmen sowie Im- und Exporteure von gebrauchten Fahrzeugen. Der für Industrie und Unternehmen zuständige Kommissar Antonio Tajani gab als Ziel aus, „Kostenund Zeiteinsparungen für die Verbraucher und für die nationalen Zulassungsstellen zu erreichen“.

Betroffene Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeiter können sich auf der Internetseite http//ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/ dispatch?form=CARREGISTRATION&lang=de (Adresse kopieren und und in Browser einfügen)an der Umfrage der Kommission beteiligen und Probleme bei der grenzüberschreitenden Fahrzeugzulassung aus eigener Erfahrung benennen. Leider ist es den Bürokraten in Brüssel aus der Sicht des ARCD, wie auch schon bei früheren Online-Konsultationen, nicht gelungen, eine prägnante Internetadresse statt einem 70-Zeichen-Monster für die Bürgerbeteiligung anzubieten.

www.arcd.de