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DRV-Ausschuss Business Travel entwickelt Branchen-Glossar

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Der Ausschuss Business Travel des Deutschen ReiseVerbands (DRV) schafft Klarheit bei Fachbegriffen im Geschäftsreisen-Segment. Unter Mitwirkung des Verbandes Deutsches Reisemanagement (VDR) hat eine DRV-Arbeitsgruppe der führenden Anbieter einheitliche Definitionen für Fachbegriffe im Geschäftsreise-Segment entwickelt und in einem Glossar zusammengetragen. Abrufbar ist es unter www.drv.de/fachthemen/business-travel.html. Im Fokus stehen dabei fachspezifische Begriffe des Business Travel, die bislang häufig nicht einheitlich interpretiert oder verwendet werden. Für diese steht jetzt eine eindeutige und gemeinsam festgelegte Begriffsbestimmung fest.

Die nun erarbeiteten Definitionen sollen die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Geschäftsreisebüros mit Firmenkunden erleichtern. Hier einige Beispiele: Was beinhaltet eine Transaction Fee, wie unterscheidet sich ein Business Travel Center von der Reisestelle und dem Implant oder welche Bestandteile gehören zu einem Buchungsangebot? Die Definitionen sollen dazu beitragen, Missverständnisse in der Kommunikation – insbesondere zwischen den Geschäftsreisebüros und ihren Kunden – auszuräumen und ihnen vorzubeugen. „Das DRV-Glossar Business Travel stellt eine Orientierungshilfe für alle Marktteilnehmer dar, hat aber keinen rechtsverbindlichen Charakter“, verdeutlicht Stefan Vorndran, Vorsitzender des DRV-Ausschusses Business Travel, die Intention dieses Glossars. An der Erarbeitung der Definitionen haben Experten aus verschiedenen Fachgebieten – darunter Recht, Operations, Vertrieb, Controlling, IT und Business Development – der im Ausschuss vertretenen Unternehmen sowie ein Experte des VDR mitgewirkt. „Kommunikation kann nur auf einer gemeinsamen Basis erfolgreich sein. Damit alle Beteiligten am Geschäftsreisemarkt optimal zusammenarbeiten, benötigt es daher ein einheitliches Verständnis von Fachbegriffen“, so Dirk Gerdom, VDR-Präsident. „Vor allem für Neulinge im Business Travel ist der Standard ein hilfreiches Werkzeug.“

Das jetzt auf den Webseiten des DRV im Fachbereich Business Travel unter www.drv.de/fachthemen/business-travel.html und beim VDR unter www.vdr-service.de/glossar hinterlegte Dokument wird der DRV-Ausschuss in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität prüfen und es gegebenenfalls überarbeiten und ergänzen. „Wir empfehlen allen Marktteilnehmern, diese einheitlichen Definitionen aktiv zu nutzen und in der Branche im Sinne einer reibungsloseren, besseren Kommunikation zu verbreiten“, unterstreicht Ausschuss-Vorsitzender Vorndran das Anliegen der Arbeitsgruppe.