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Dienstwagenregelung diskriminiert Kleinunternehmer

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„Die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung der
Dienstwagenbesteuerung diskriminiert vor allem Kleinunternehmer“, so
der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW),
Mario Ohoven. „Selbständige sollen in Zukunft per Fahrtenbuch
nachweisen, dass sie ihr Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich
nutzen. Das bringt weitere bürokratische Belastungen für die
Unternehmer mit sich.“

Firmenwagen hingegen, die ein großes Unternehmen einem Mitarbeiter
überlässt, sind von dieser Regelung nicht betroffen. „Die
Bundesregierung brandmarkt die Praxis nach geltendem Recht nun als
‚missbräuchliche Steuergestaltung‘. Dabei übersieht sie, dass durch
die neue Regelung die Steuergerechtigkeit mit Füßen getreten wird“,
so Ohoven. Außerdem sei bei Einschränkung der steuerlichen
Absetzbarkeit von Dienstwagen mit einem Absatzeinbruch bei den
deutschen Autoherstellern zu rechnen. „Das wird negative Auswirkungen
und Arbeitsplatzverluste bis in die mittelständische
Zuliefererindustrie mit sich bringen.“



„Die neue Bundesregierung hat zugesagt, kleine Unternehmen bei
Steuern und Abgaben zu entlasten und mit dem lange versprochenen
Bürokratieabbau endlich ernst zu machen. Dem steht die geplante
Dienstwagenbesteuerung diametral entgegen“, betont Ohoven.