Start News Die Herausnahme des Autos aus dem Betriebsvermögen kann vorteilhaft sein.

Die Herausnahme des Autos aus dem Betriebsvermögen kann vorteilhaft sein.

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Anfang April wurde die private Nutzung von Firmenwagen gesetzlich neu geregelt, und zwar
rückwirkend zum 1. Januar 2006. Die vordem überwiegend vorteilhafte Einprozentregelung – monatlich wird ein Prozent des Listenpreises für Privatfahrten versteuert – ist seither
deutlich eingeschränkt. Sie kommt nur noch zur Anwendung für Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden.
Strenge Kontrollen ordnungsgemäß anzulegender Fahrtenbücher durch den Fiskus sind angesagt. Betroffen sind von der Neuregelung alle Unternehmer, Freiberufler und Gesellschafter von
Personengesellschaften.
Steuerexperten haben inzwischen ausgerechnet, dass es bei höherer Privatnutzung durchaus sinnvoll sein kann, den Geschäftswagen aus dem Betriebsvermögen herauszunehmen und stattdessen die Dienstfahrten mit dem steuerlichen Erstattungssatz von 0,30 Euro pro Kilometer abzurechnen. Die Privatisierung des Firmenwagens kann sich besonders dann lohnen, wenn der Wagen bereits voll abgeschrieben ist. Nicht zuletzt empfehlen Steuerberater ihren Mandanten die Privatisierungsvariante auch, weil damit die aufwändige Dokumentation
sämtlicher Autobewegungen entfällt und lediglich die betrieblich veranlassten Fahrten abzurechnen sind – eine Verringerung des bürokratischen Aufwandes, die ebenfalls einen geldwerten Vorteil bedeutet.
Die Überführung des Autos aus dem Betriebs- in das Privatvermögen hat freilich auch ihre Versicherungsseite. Firmenwagenfahrer können in aller Regel nicht ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse (SFK) durch unfallfreies Fahren verbessern, da sie bei den
Betriebsfahrzeugen ja nicht selbst als Versicherungsnehmer auftreten. Daraus resultieren bei der Umstellung unter Umständen teure Einstufungen in entsprechend hohe Schadenfreiheitsklassen.
Mit einem speziell auf Firmenwagenfahrer zugeschnittenen Tarif erleichtert der Autoversicherer Direct Line den Wechsel zum privaten Halter: Bei der Neuzulassung als privater PKW werden die nachweislich in Betriebsdiensten schadenfrei zurückgelegten Jahre komplett angerechnet.
Bei seiner Einführung im Jahre 2003 zielte dieser Tarif ursprünglich auf angestellte Arbeitnehmer, die infolge beruflicher Veränderungen oder Eintritt in den Ruhestand vom Firmenwagen auf einen Privatwagen umsteigen. Jetzt kommen die Erfahrungen mit diesem
Tarif einer weiteren Klientel zugute. Firmen-Autofahrer nach mitunter langen Jahren unfallfreier Fahrpraxis – wie durchaus noch weithin üblich – beim Umstieg mit hohen Beitragsätzen zu belasten, hält Direct Line-Pressechefin Betina Welter nicht für marktgerecht. „Wir haben diesen innovativen und flexiblen Tarif für den Halterwechsel zwischen betrieblich und privat entwickelt, weil die berufliche Lebenswirklichkeit heute – ob bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen – geprägt ist von der Mobilität der Verhältnisse.
Hier liegt viel Potenzial im umkämpften Markt der Autoversicherung.“
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