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Deutschland ist bei ausländischen Fachkräften unbeliebt

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Expats und Fachkräfte aller Welt haben Deutschland zu einem der unattraktivsten Standorte überhaupt gewählt, steht in der aktuellen Journal-Ausgabe des BDAE. Fachkräfte, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen beziehungsweise von ausländischen Unternehmen entsendet werden, bemängeln den geringen Digitalisierungsgrad, eine komplizierte öffentliche Verwaltung und eine mangelnde Willkommenskultur. Positiv zu bewerten ist hingegen, dass Deutschland im Index zum Arbeiten im Ausland ziemlich gut abschneidet. Bei den Faktoren Arbeitsmarkt und sichere Arbeitsplätze gehört es sogar zu den Top 5 weltweit.

Das zeigt die aktuelle Expat Insider Studie des Netzwerks InterNations. Mit mehr als 12.000 Befragten ist die Expat Insider Studie eine der größten Umfragen zum Thema Leben und Arbeiten im Ausland. Sie gibt Einblicke in das Leben von Expats in 53 Ländern weltweit und bietet detaillierte Informationen zu ihrer Zufriedenheit mit der Lebensqualität, der Eingewöhnung, dem Arbeiten im Ausland, den persönlichen Finanzen sowie den Expat Essentials (das heißt Wohnen, Verwaltung, Sprache und Digitales).

Neueste Infos übers Leben und Arbeiten im Ausland
Die aktuelle Ausgabe des Magazins „Leben und Arbeiten im Ausland“, das vom Experten für Auslandsversicherungen BDAE herausgegeben wird, widmet der Studie die gesamte Rubrik „Expatriates“. Leser erfahren so, welche Länder neben Deutschland noch schlecht in den Augen von Expatriates abschneiden und in welcher Kategorie. Durchaus können beispielsweise Länder, die Expatriates einen hohen Lebensstandard gewähren, mit einem schlechten Arbeitsmarkt aufwarten.

Die regelmäßige erscheinende Studie von InterNations verrät natürlich auch, welche Länder bei Expats besonders beliebt sind. Dass Mexiko auf Platz 1 landet, überrascht nicht. Seit 2014 rangiert das Land bereits in den Top 5, unter anderem, da es Expats die Eingewöhnung besonders leicht macht.

Neue Rechtslage zum Homeoffice im Ausland
Bei Auslandsbeschäftigungen handelte es sich vor einigen Jahren tendenziell um Entsendungen, die vonseiten des Arbeitgebers initiiert wurden – mittlerweile geht der Trend eher in die Richtung, dass Arbeitnehmer von sich aus in ein fernes Land möchten – und immer beliebter wird der Wunsch, auch das Homeoffice im Ausland zu ermöglichen. Das Homeoffice birgt in grenzüberschreitenden Fällen jedoch das Risiko, dass ungewollt eine Sozialversicherungspflicht im Wohnsitzstaat ausgelöst werden kann. Um die Rechtslage klarer und harmonisierter zu gestalten, gilt seit dem ersten Juli 2023 ein neues multilaterales Abkommen zum Homeoffice im Ausland – konkret zu grenzüberschreitender Telearbeit unter Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 VO (EG) 883/04. Die Unternehmensberatung BDAE Consult, die Unternehmen in diesem Bereich berät, hat in einem Beitrag die Neuerung unter die Lupe genommen.
Mehr zu diesen und weiteren Themen in der aktuellen Journal-Ausgabe August 2023.
Quelle: BDAE / Bild: ©andrew_rybalko, AdobeStock

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