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Bewirtungskosten richtig abrechnen

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Ein häufiges Streitthema mit Finanzbeamten sind die Bewirtungsaufwendungen. Der Steuerpflichtige – insbesondere, wenn er sich gerade selbständig gemacht hat – möchte hier alle Möglichkeiten ausschöpfen, sich aber nicht der Gefahr der Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung strafbar zu machen.

Damit das Finanzamt diese Ausgaben anerkennt, müssen sie zunächst einmal angemessen sein. Was angemessen ist, hängt immer vom Einzelfall ab und muss sehr individuell beurteilt werden.

Darüber hinaus müssen weitere, formale Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Fiskus die Bewirtungsaufwendungen als solche anerkennt.

Zunächst gehört ein Formular dazu, das ausgefüllt werden muss. Dieses Formular sendet start4business.de im Februar kostenlos mit seinem Newsletter aus. Außerdem erhalten Newsletter-Abonnementen im Februar ein kostenloses E-Book zu den Bewirtungsaufwendungen geliefert. Darin wird erklärt, wie Sie die Bewirtungsbelege ausfüllen müssen.

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