Start News Bestohlen auf Dienstreise: Durch Verfolgung des Diebs bedingte Verletzung Arbeitsunfall?

Bestohlen auf Dienstreise: Durch Verfolgung des Diebs bedingte Verletzung Arbeitsunfall?

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Grundsätzlich besteht auf Dienstreisen während der Hin- und Rückfahrt zum Hotel oder zum Tagungsort etc. ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, schreibt der Reisekosten-Blog. Ob dieser auch gilt, wenn ein Versicherter auf dem Weg überfallen wird und sich beim Versuch, sich das Diebesgut zurückzuholen, verletzt, hatten die Richter des Hessischen Landessozialgerichts zu entscheiden (Az. L 9 U 118/18).
Wie sieht es also aus, wenn ein Beschäftigter auf Dienstreise auf dem Weg zum Hotel überfallen wird und sich dabei verletzt?
Zum Urteil
Aufgrund eines Kongressbesuchs war ein Versicherter aus dem Main-Taunus-Kreis in Barcelona auf Dienstreise. Nach dem Ende der offiziellen Abendveranstaltung gegen 23:00 Uhr besuchte er zusammen mit einem Kollegen eine Bar. Als er in den frühen Morgenstunden auf dem Rückweg ins Hotel war, wurde er Opfer eines Raubüberfalls, bei dem sein Geldbeutel entwendet worden ist.
Bei dem Versuch, sich diesen vom Täter zurückzuholen, wurde er von einer anderen Person zu Fall gebracht – mit der Folge, dass er sich eine Radiusköpfchenfraktur zuzog. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Schließlich sei für den Rückweg der Versicherungsschutz aufgrund des privaten Barbesuchs entfallen und der Unfall passierte bei der Verfolgung des Diebs.
Dagegen klagte der Beschäftigte, allerdings ohne Erfolg.
Hintergrund
Was den Versicherungsschutz angeht, ist bei einer Geschäftsreise zu unterscheiden, ob die Betätigung mit dem Beschäftigungsverhältnis wesentlich zusammenhängt oder ob diese der Privatsphäre des Versicherten zugehörig ist.
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