Start News Bei Scheitern der Gesetzesvorlage räumt die Fluggesellschaft Rückzahlungsanspruch ein

Bei Scheitern der Gesetzesvorlage räumt die Fluggesellschaft Rückzahlungsanspruch ein

69

Um Passagieren, Reiseveranstaltern und Vertriebspartnern Planungssicherheit zu geben, wird airberlin im Laufe der Woche in allen Buchungskanälen die Luftverkehrssteuer erheben. Die von der Bundesregierung am 1. September 2010 beschlossene Luftverkehrssteuer für Buchungen ab 1. September 2010 für Abflüge ab 1. Januar 2011 beträgt je nach Länge des Fluges 8,00 Euro, 25,00 Euro oder 45,00 Euro. Seit Samstag vergangener Woche ist in globalen Linienflug-Reservierungssystemen wie beispielsweise dem Buchungssystem Amadeus die Luftverkehrssteuer auch für airberlin Flüge eingerichtet worden, obwohl die Fluggesellschaft dazu keine Initiative ergriffen hatte. Somit wurden Fakten geschaffen, deren Rechtmäßigkeit von airberlin jetzt überprüft wird.

Da eine Nachbelastung sehr schwierig sein würde, ist airberlin gezwungen, die sich daraus ergebenen höheren Kosten bereits jetzt an die Fluggäste weiterzugeben. Sollte die Gesetzesvorlage zur Luftverkehrssteuer im parlamentarischen Entscheidungsverfahren scheitern, wird airberlin die Luftverkehrssteuer erstatten.

www.airberlin.de