Start News Auslandsreisen: Bescheinigung für Arzneien nach dem Betäubungsmittelgesetz mitführen

Auslandsreisen: Bescheinigung für Arzneien nach dem Betäubungsmittelgesetz mitführen

365

Wer auf Reisen ein Schmerzmittel mitführen
muss, das dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, muss dafür eine
entsprechende Bescheinigung mit sich führen, berichtet die
„Apotheken Umschau“. Am häufigsten kommt dies für Morphine infrage.
Aber auch Medikamente gegen ADHS („Zappelphilipp-Syndrom“) können
darunter fallen. Die Bescheinigung des behandelnden Arztes muss von
der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein. Für Länder des
Schengener Abkommens („alte“ EU) gibt es im Internet unter
www.bfarm.de ein Formular zum ausdrucken. Vor Reisen in andere
Staaten sollte diese Frage rechtzeitig mit der Botschaft des
Ziellandes geklärt werden.

Quelle: Apotheken Umschau