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Worauf Firmen und Mitarbeiter beim beruflichen Einsatz privater Endgeräte achten müssen

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Smartphones und Tablet-Computer sind kaum noch aus dem Alltag wegzudenken. Immer mehr Menschen nutzen mobile Endgeräte nicht nur privat: Unter dem Motto „Bring Your Own Device (BYOD)“ werden die tragbaren Alleskönner zunehmend auch im beruflichen Alltag eingesetzt. Firmen und Arbeitnehmer sind sich jedoch der rechtlichen Konsequenzen und damit verbundenen Risiken noch nicht bewusst. Das zeigen Marktbeobachtungen der PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG.



„Rechtlich bewegen sich BYOD-Einsätze noch in einer Grauzone“, sagt Jörg Gruber, Partner bei der Hamburger Unternehmensberatung PUTZ & PARTNER. Deshalb sollten Firmen und Mitarbeiter vor dem beruflichen Einsatz privater Smartphones und Tablet-Computer die Folgen bedenken. Wer rund um die Uhr beruflich erreichbar ist und überall arbeiten kann, gerät beispielsweise leicht in Gefahr, die gesetzlich vorgegebene Höchstarbeitszeit zu überschreiten. Beim Einsatz eines privaten Endgeräts kommt hinzu, dass eine Unterscheidung, wann jemand als Mitarbeiter oder als Privatperson agiert, kaum noch möglich ist. „Da hilft nur die Erstellung einer individuellen und an der jeweiligen mobilen IT-Strategie ausgerichteten Dienst- und Nutzungsvereinbarung“, so BYOD-Experte Gruber. Bei dieser arbeitsrechtlichen Festlegung sollten Personalverantwortliche und der Betriebsrat hinzugezogen werden. Doch auch Datenschutz und IT-Sicherheit müssen bedacht werden. Wer kommt beispielsweise für den Schaden auf, wenn das private Endgerät beschädigt wird oder verloren geht? Bei firmeneigenen Smartphones gilt das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Arbeitnehmer-Haftungsprivileg. Für einen BYOD-Einsatz existiert hingegen noch keine offizielle Rechtsprechung. Die Duldung einer Nutzung privater Endgeräte führt folglich zu erhöhten Haftungsrisiken. „Arbeitgeber sollten eine vertragliche Vorsorge gegen Haftung aus Organisationsverschulden treffen“, sagt Martin Bewernick, Partner bei PUTZ & PARTNER. Diese tritt ein, wenn der Fehler eines Angestellten dem Arbeitgeber angelastet wird. Die Folgen einer BYOD-Billigung sind komplex und risikobehaftet – schon allein aus datenschutzrechtlicher Sicht. Es ist beispielsweise äußerst schwierig zu erkennen, ob Unternehmensdaten privat oder beruflich genutzt werden. Andersherum stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber auf private Daten des Arbeitnehmers zugreifen darf, die auf dem mobilen Endgerät gespeichert sind. „Insbesondere das Fernlöschen von Daten muss beim beruflichen Einsatz privater Endgeräte deshalb verbindlich geregelt werden“, sagt Unternehmensberater Gruber. „Wir empfehlen, auf Basis bestehender Gesetzesanforderungen, allgemeiner firmeninterner Regelungen und einer definierten BYOD-Strategie eine hauseigene BYOD-Richtlinie abzuleiten“, so die Experten von PUTZ & PARTNER. Individuell zugeschnittene Vertragsvereinbarungen können viele Arbeitsrecht-, Datenschutz-, Haftungs-, Personal- und Sicherheitsfragen verbindlich regeln.



Quelle: PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG