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Wird Sicherheit auf Geschäftsreisen unterschätzt?

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Rund 2 Millionen Geschäftsreisende, so der Berufsgenossenschaftliche Arbeitsmedizinische Dienst (BAD), sind Jahr für Jahr im Ausland im Auftrag deutscher Unternehmen unterwegs.

Aber nur 5% berücksichtigen bei Reisen ins Ausland die medizinischen Präventionsvorgaben nach dem sogenannten G35, welche bereits heute Rechtsbestand haben und den Arbeitgeber genauso in die Verpflichtung nehmen, wie die regelmäßige Überprüfung der Feuerlöscher.

Dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers laut BGB nicht an der Bürotür endet, sondern auch den gesamten Zeitraum bei Auswärtstätigkeiten umfasst – auch diese Verpflichtung und mögliche haftungsrechtliche Folgen für Arbeitgeber bei schädigenden Ereignissen werden oftmals unterschätzt.

Ob Herzinfarkt in Brüssel, Beinbruch in Warschau, Hepatitis-Infektion in Prag, ganz zu schweigen von Raubüberfall in Moskau, Express-Entführung in Mexiko oder Terroranschlag in Mumbai – der Arbeitgeber tut gut daran, einen „Plan B“ in der Tasche zu haben, um dem beruflich Reisenden in Notsituationen die erforderliche Unterstützung geben zu können. Nur so vermeidet er etwaige haftungsrechtliche Konsequenzen aus der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht.

Was Sie tun können und tun sollten, um Ihre Reisenden und Ihr Unternehmen zu schützen, darüber informiert am 19. und 20. Januar 2009 das erste Forum „Sicherheit und Reisen“ im Congress-Center Stuttgart.

Experten unter anderem der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, des Landeskriminalamtes, des Bundesamt für Verfassungsschutz, der Universität der Bundeswehr sowie des Berufsgenossenschaftlichen Ärztlichen Dienstes (BAD) berichten aus erster Hand über Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Optimierung der Sicherheit von Mitarbeiter(innen) auf Geschäftsreisen.

www.securityshow.de