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Weg frei für Schließung im Oktober

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Luftverkehrsbehörde befreit BFG von der Betriebspflicht

Die Luftverkehrsbehörde des Landes Berlin hat heute den Antrag der Berliner Flughafen Gesellschaft (BFG) auf Befreiung aus der Betriebspflicht mit Ablauf des Sommerflugplans am 30. Oktober 2004 (also mit Wirkung ab 31.10.04, 0.00 Uhr) genehmigt. Für die Befreiung ist der Sofortvollzug angeordnet.

„Die Entscheidung der Luftverkehrsbehörde, die BFG aus der Betriebspflicht zum Ende der Sommerflugplanperiode 2004 zu befreien, entlastet die Ber-liner Flughäfen von einer ihrer größten Verlustquellen“, sagt Dieter Johannsen-Roth, Sprecher der Geschäftsführung der Berliner Flughäfen. „Auch wenn unser Herz an diesem Flughafen hängt – weder die seit Jahren sinkenden Passagierzahlen noch die jährlichen zweistelligen Millionenverluste rechtfertigen den Weiterbetrieb.“

Mit der Aufhebung der Betriebspflicht ist die BFG nicht mehr gezwungen, den Betrieb der flugtechnischen Einrichtungen in Tempelhof zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung von Flughafenfeuerwehr, Winterdienst und Sicher-heitsdiensten.

Die Entbindung von der Betriebspflicht ist der erste Schritt zur Schließung des Flughafens Tempelhof. Mit Vorliegen des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Schönefeld zum BBI entfällt die Betriebsgenehmigung dann vollständig. Über die weitere Nutzung des Flughafengeländes werden die Planungsbehörden des Landes Berlin nach förmlicher Entwidmung des Geländes entscheiden.