Die komplette Liste all jener Gegenstände, die abgesehen von Flüssigkeiten laut EU-Verordnung nicht an Bord von Flugzeugen und/oder im Fluggepäck mitgeführt werden dürfen, soll demnächst auf dem Verkehrsportal der EU-Kommission (http://ec.europa.eu/transport/air_portal/security) veröffentlicht werden. Bislang waren diese Informationen nur über Flugunternehmen oder Flughäfen erhältlich. Jeder weiß zwar inzwischen, dass Feuerwaffen aller Art einschließlich Sport- oder Spielzeugpistolen sowie Messer und Scheren ab 6 cm Klingenlänge nichts im Handgepäck verloren haben. Aber schon bei Sportgeräten lohnt es sich, im Zweifelsfall einen Blick auf die umfangreiche Liste zu werfen.
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