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Vorsicht beim Einbau eines Mobilen Navigationsgerätes

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Sofern ein nachträglich installiertes Navigationsgerät das Gesamtgesichtsfeld des Fahrers einschränkt- und das dürfte in der Regel der Fall sein bei Geräten die an der Frontscheibe mit einem Sauger befestigt sind- verstoßen Fahrer und Fuhrparkbetreiber gegen die Unfallverhütungsvorschrift BGV D29 (Prüfliste V 8.8-Verkehrssicherheit).Kommt es zu einem Verkehrsunfall bei dem ein Dienstwagenfahrer verletzt wird, kann die Berufsgenossenschaft beim Arbeitgeber u.U. Regress verlangen. Halter von Dienstfahrzeugen sollten von daher den Einsatz von nachträglich eingebauten Navigationssystemen nur gestatten wenn sie nicht an der Frontscheibe befestigt werden.

Auch im Privatfahrzeug sollte bedacht werden dass das Sichtfeld durch eine solche Scheibenmontage immer einschränkt wird.

Passgenaue Fahrzeughalterungen sind bereits ab ca. 20€ ( z.B.: www.ams-hagen.de) im Internet erhältlich.