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Voraussichtliche Sachbezugswerte 2018

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Verordnungsentwurf zur „Zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ die voraussichtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft ab Januar 2018 vorgelegt, berichtet der Reisekosten-Blog.
Was soll sich nun ändern?
Auch dieses Jahr werden die Werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2016 bis 2017 um 1,3 % gestiegen.
Dieses Mal sollen sich die maßgeblichen Werte für freie Unterkunft bzw. Verpflegung erhöht werden:
– Monatswert für Verpflegung voraussichtlich 246 EUR (bisher 241 EUR)
– Frühstück: 1,73 EUR (bisher 1,70 EUR)
– Mittag-/Abendessen: 3,23 EUR (bisher 3,17 EUR)
– Monatswert für Unterkunft und Miete bundesheinheitlich voraussichtlich 226 EUR (bisher 223 EUR)
Nur wenn eine Unterkunft i. S. d. SvEV vorliegt, ist die Anwendung des Sachbezugs für freie Unterkunft zulässig. Wenn es sich um eine Wohnung handelt, muss der ortsübliche Mietpreis angesetzt werden.
Wenn die Ermittlung des ortsüblichen Mietpreises große Schwierigkeiten bereitet, gelten lt. § 2 SvEV feste Quadratmeterpreise. Folgende bundeseinheitliche Quadratmeterpreise sind für 2018 geplant:
– 3,97 EUR pro Quadratmeter monatlich bzw.
– 3,24 EUR pro Quadratmeter monatlich bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche)
Erfahrungsgemäß werden die Werte des Entwurfs nicht mehr geändert – es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Mit der rechtzeitigen Bekanntgabe haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Änderungen rechtzeitig in ihre Abrechnungsprozesse zu integrieren.
Quelle: Reisekosten-Blog