
BT4Europe, das europäische Netzwerk der Geschäftsreiseverbände, begrüßt die Reformpläne der EU zur Stärkung der Fluggastrechte, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der geplanten Haftungsregelungen. Hintergrund ist die neue Verordnung zur Durchsetzung von Passagierrechten, die klarere Vorgaben für Annullierungen, Verspätungen und Gepäckverlust schaffen sowie Entschädigungsprozesse vereinfachen soll. Ziel ist es, Fluggästen bei Störungen schnellere Rückerstattungen und bessere Unterstützung zu gewährleisten.
Kritisch sieht BT4Europe insbesondere eine Regelung, wonach Reisevermittler wie Travel-Management-Unternehmen, Reisebüros und Online-Plattformen verpflichtet werden könnten, eigene Buchungs- oder Servicegebühren zu erstatten, wenn eine Reise annulliert wird. Dies würde auch dann gelten, wenn die Vermittler ihre Leistungen vollständig erbracht haben und die Störung ausschließlich durch Fluggesellschaften oder andere Dritte verursacht wurde.
Nach Ansicht von BT4Europe vergüten diese Gebühren bereits erbrachte Dienstleistungen wie Reiseplanung, Buchungsabwicklung, Betreuung, Fürsorgepflichten und After-Sales-Services. Eine Rückerstattungspflicht würde daher eine unangemessene Verlagerung finanzieller Risiken auf Vermittler bedeuten.
Der Verband fordert, dass eine Stärkung der Passagierrechte nicht zu einem Ungleichgewicht bei der Haftungsverteilung führen darf. Verantwortlichkeiten sollten bei den Verursachern von Störungen bleiben. BT4Europe hat seine Bedenken gegenüber dem Europäischen Parlament und der EU-Ratspräsidentschaft adressiert und plädiert für eine ausgewogene, verhältnismäßige Regelung im Interesse von Reisenden und Branche.
Quelle: BT4Europe / Bild: Pixabay














