Start News Privat-Pkw bei Dienstreisen: Firmenwagen kann Steuerabzug verhindern

Privat-Pkw bei Dienstreisen: Firmenwagen kann Steuerabzug verhindern

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Fahrtkosten für Dienstreisen mit dem privaten Auto können grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden – allerdings nicht immer. Steht Beschäftigten ein Firmenwagen kostenlos zur Verfügung und entscheiden sie sich dennoch für den Privat-Pkw, kann das Finanzamt den Abzug verweigern. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor, auf das der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hinweist.

Im konkreten Fall verfügte ein Arbeitnehmer über einen Firmenwagen, den auch seine Ehefrau privat nutzen durfte. Für drei Dienstreisen nahm er trotzdem sein eigenes Auto und machte dafür rund 3.800 Euro Fahrtkosten als Werbungskosten geltend. Finanzamt und später der BFH lehnten dies ab.

Entscheidend sind laut BFH die Gründe für die Nutzung des Privatwagens. Erfolgt sie überwiegend aus privaten Motiven und erweist sie sich bei einer sogenannten Angemessenheitsprüfung als unangemessen, dürfen die dadurch entstandenen Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Im konkreten Fall nutzte die Ehefrau während der Dienstreisen den Firmenwagen. Der BFH wertete dies als rein privaten Grund. Da dem Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen keine zusätzlichen Fahrtkosten entstanden wären, sei der Einsatz des Privatwagens unangemessen gewesen.

Das BFH-Urteil (VI R 30/24) hebt damit die anderslautende Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts auf. Für Geschäftsreisende gilt somit: Wer trotz verfügbarem Firmenwagen den Privat-Pkw nutzt, sollte einen nachvollziehbaren beruflichen Grund dafür haben.
Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe / Bild: Pixabay

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