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Vor manchen Geschäftsreisen ins Ausland sind ärztliche Untersuchungen Pflicht

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Davon wissen längst nicht alle Firmen: Vor so mancher Geschäftsreise sind ärztliche Untersuchungen Pflicht. Dies gilt bei beruflich veranlassten Trips in Länder mit “besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen”.
Darauf weist der auf Travel Risk Management spezialisierte Hotel- und Sicherheitsberater Ulrich Jander hin.
Fast jeder dritte Beschäftigte geht einmal im Jahr auf Geschäftsreise. Nach §618 BGB hat der Unternehmer, der seine Mitarbeiter auf Dienstreise schickt, hat dafür Sorge zu tragen, dass diese ohne gesundheitlichen Schaden wieder wohlbehalten zurückkommen. Seit sechs Jahren sind nun die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter von einem beruflichen Auslandsaufenthalt zu einem ärztlichen Beratungsgespräch zu schicken und ggf. eine sog. Tropentauglichkeitsuntersuchung zu veranlassen. Weitere Grundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz ASIG: Dieses schreibt die Untersuchung nach dem Grundsatz “G 35″ vor. Hier hat der Betriebsarzt die Mitarbeiter ggf. auch auf Gesundheitsgefahren zu beraten. Auch bei der Rückkehr sollten eine Untersuchung und Beratung aus arbeitsmedizinischer Sicht stattfinden, so Jander.
Wichtig sei auch eine Auslandskrankenversicherung, so Reiseexperte Jander. Besonders häufig werden Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Verletzungen bei Unfällen zum Beispiel auf Baustellen registriert, wie der Gesundheitsdienstleister SOS International mitteilt. Bei Infektionen in Tropengebieten breche die Krankheit oft erst nach der Rückkehr nach Deutschland aus. Besonders häufig seien Durchfall und Darmerkrankungen. Schwerwiegend seien Infektionen mit Hepatitis A und Hepatitis B oder Malaria. Auch das gefährliche Denguefieber oder der tödliche Ebolaerreger grassiere weiterhin.