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Verbraucherschützer warnen vor 3D-Sicherheitsverfahren bei Kreditkarten

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen räumt Zweifel an den 3D-Sicherheitsverfahren von MasterCard und VISA Card ein. Bei Kreditkarten, die sowohl „Verified by Visa“ als auch „MasterCard securecode nutzen, könnten Kunden im Falle von unberechtigten Abbuchungen finanzielle Nachteile entstehen.

Mit dem 3D-Sicherheitsverfahren wollen die Kreditkartenherausgeber Visa und MasterCard ihre Kunden beim Zahlen mit der Kreditkarte im Internet besser schützen. Kunden erhalten eine persönliche Geheimzahl, mit der sie sich autorisieren. Allerdings besteht die Gefahr, dass Betrüger auf den Namen des Kreditkarteninhabers einen 3D-Sicherheitscode im Internet beantragen. Dies funktioniert nämlich dann, wenn diesen zusätzlich noch die Kreditkartennummer in die Hände fällt. Die Kriminellen können mit dieser dann auf Rechnung des Kunden im Internet nach Herzenslust und Kreditkartenlimit einkaufen.

Ein großes Problem besteht dann allerdings in der Haftung. Laut Verbraucherzentrale NRW besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen auf den so genannten Anscheinsbeweis berufen. Es wird also davon ausgegangen, dass der Missbrauch nur dem fahrlässigen Umgang mit dem 3D-Sicherheitsverfahren geschuldet sei. Für den Kunden ist dies sehr ärgerlich, da er auf dem Schaden sitzenbleibt, da eine Manipulation nicht wirklich nachgewiesen werden kann.



Zwar haben sowohl Visa als auch Mastercard erklärt, sich in diesbezüglichen Fällen nicht auf den Anscheinsbeweis berufen zu wollen, ob dies praktisch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Verbraucherschützer raten deshalbn bis zur Klärung der Haftungsfrage auf das Sicherheitsverfahren zu verzichten.

Im Normalfall sind Kreditkartennutzer bei Missbrauch der Karte gut geschützt. Einige Banken verlangen vom Kreditkartenkunden lediglich eine Selbstbeteiligung, die in der Regel allerdings nicht über 50,00 – 100,00 Euro hinausgeht.