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Update zu Einreisebestimmungen in die USA

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Cheapflug.de macht Reisende in die USA auf verschiedene neue Regelungen zur Einreise aufmerksam.

Update zu ESTA (Electronic System for Travel Authorisation)

Nach Einführung des Electronic System for Travel Authorisation (ESTA) im Januar 2009 für alle, die im Rahmen des Visa-Waver-Programms für visumfreies Reisen (VWP) in die USA einreisen, ist die Übergangszeit nun vorbei. Das Department of Homeland Security wird ab sofort Fluggesellschaften mit Strafen belegen, wenn sie Passagiere ohne ESTA-Genehmigung an Bord von Flügen in die USA lassen. Cheapflug.de rät daher, dass Reisende, die sich erfolgreich registriert haben, eine Kopie ihrer ESTA-Genehmigung mit sich tragen, um sie auf Nachfrage vorzeigen zu können. Weitere Informationen zu ESTA finden Interessierte auf der Website der amerikanischen Botschaft unter www.us-botschaft.de.

Neues Formular für Nichteinwanderungsvisum

Seit dem 1. März 2010 müssen alle Personen, die in Deutschland ein Nichteinwanderungsvisum für die Vereinigten Staaten beantragen, das Antragsformular DS-160 online ausfüllen und einreichen. Darauf macht Cheapflug.de aufmerksam, international eine der führenden Websites für den Flugpreisvergleich. Die Neuerung gilt für international Reisende, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten kommen und nicht im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (VWP) einreisen. Reisen in die Vereinigten Staaten, für die ein Visum erforderlich ist, können unterschiedlicher Natur sein, etwa Geschäfts- oder Urlaubsreisen, die länger als drei Monate dauern, ein Studium, eine journalistische Tätigkeit, eine medizinische Behandlung oder verschiedene Arten von befristeter Beschäftigung.



Geändert wurde das Antragsformular für US-Visa, um den Visabeantragungs-Prozess durch den Einsatz neuer Technologien effizienter und genauer zu gestalten. Das Formular ersetzt die bisher verwendeten Formulare DS-156, DS-157 und DS-158 und reduziert die Umweltbelastung, indem schrittweise ein papierloses Antragsverfahren eingeführt wird. Das Formular ist unter folgenden Links zu finden: www.usembassy.de/visa/niv/ (englische Version) und www.us-botschaft.de/visa/niv/ (deutsche Version).



Es gilt: Jeder, der ein Nichteinwanderungsvisum beantragen will, muss unabhängig von der Art des Visums, das er beantragt, online dieses Formular ausfüllen, bevor er einen Termin für ein Visumgespräch vereinbart. Nachdem der Antragsteller das neue Formular DS-160 ausgefüllt und ein Foto hochgeladen hat, reicht er den Antrag elektronisch ein und erhält eine einseitige Bestätigung, die ausgedruckt werden muss. Antragsteller müssen diese Bestätigung, den Zahlungsbeleg für die Visumgebühr, ihren Pass, ein Foto, das die auf der Botschaftswebsite aufgeführten Bedingungen erfüllt, und alle weiteren eventuell benötigten Dokumente, z. B. die Formulare DS-2019 oder I-20, zu ihrem Visumgespräch mitbringen.

Wichtig: Alle Fragen auf dem Formular DS-160 müssen vollständig und präzise auf Englisch beantwortet werden. Andernfalls kann der Visumantrag nicht am Tag des Visumgesprächs bearbeitet und es muss möglicherweise ein neuer Termin vereinbart werden.

Aber Achtung: Durch das Ausfüllen des Formulars DS-160 wird nicht automatisch ein Termin für ein Visumgespräch vereinbart. Es gibt weiterhin zwei Möglichkeiten zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs: Zum einen die Online-Terminvereinbarung unter www.usvisa-germany.com, bei der eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 US-Dollar anfällt. Darüber hinaus ist es möglich, über den Visa-Informationsdienst und Terminservice unter der Rufnummer 0900-1-85 00 55 (€ 1,86/Min.) einen Termin zu vereinbaren.

Quelle: www.Cheapflug.de