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Umweltmaut in Paris und London

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Geschäftsreisende, die mit dem Auto in Paris oder in London unterwegs sind, müssen für die Einfahrt in die Umweltzonen zahlen. Wer die Gebühr nicht entrichtet, riskiert teils erhebliche Bußgelder. Der ADAC empfiehlt, die für Frankreich erforderliche Umweltplakette Crit`Air mit großem zeitlichen Vorlauf zu buchen.
Seit Anfang April 2017 müssen auch Autofahrer aus Deutschland für Fahrten in Paris eine Umweltplakette besitzen. Die Crit`Air benötigen Pkw, die nach dem 31. Dezember 1996 erstmalig zugelassen wurden. Wer ohne die französische Plakette unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 68 Euro rechnen. Die Crit`Air kann nur online bestellt werden. Die zeitlich unbegrenzte Vignette kostet 4,80 Euro und muss an der Windschutzscheibe innen angebracht sein.
Nicht nur für die City von London ist eine Gebühr zu bezahlen, sondern auch für die Umweltzone – „Low Emission Zone“ (LEZ) genannt. Sie umfasst den Großraum von London. Von der LEZ nicht betroffen sind Pkw und Motorräder sowie Kleintransporter unter 1,205 Tonnen Leergewicht.
Geschäftsfahrten mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen sind gebührenpflichtig. Maßgeblich ist zudem, ob das Fahrzeug die geforderten Abgasnormen erfüllt.
Vor der Einfahrt in die LEZ, die von Kameras überwacht wird, müssen sich die Fahrzeuge registrieren lassen. Das kann bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Wer ein Mietfahrzeug gebucht hat, sollte beim Vermieter nachfragen, ob das Fahrzeug schon registriert worden ist.
Die Bußgelder können 500 Pfund betragen (etwa 600 Euro). Wird ein Bußgeld nicht innerhalb von 28 Tagen nicht bezahlt, kann es sich bis auf 1.500 Pfund (etwa 1.880 Euro) erhöhen.
Der ADAC weist darauf hin, dass Bußgelder aus dem Ausland nur vom Bundesamt für Justiz vollstreckt werden dürfen. Bei fehlerhaften oder offenkundig zu hohen Bußgeldbescheiden rät der Club, unverzüglich Einspruch einzulegen und juristischen Beistand zu suchen. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in Deutschland keine Auswirkung.
Quelle: ADAC