Start News Tragfähige Nachtflugregelungen am Frankfurter Flughafen weiterhin gefordert

Tragfähige Nachtflugregelungen am Frankfurter Flughafen weiterhin gefordert

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Heute Vormittag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) den Ausbau des Frankfurter Flughafens im Hauptverfahren für rechtmäßig erklärt. Gleichzeitig gab das Gericht bekannt, dass die Nachtflugregeln enger gefasst werden müssten – das Land Hessen muss demnach über die Nachtflugregelung neu entscheiden. Zu dem Urteil des VGH erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen): „Die heutige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit des Ausbaus des Frankfurter Flughafens begrüßen wir. Mit dem Ausbau werde der Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen Flugverkehrs gesichert und gestärkt. Jedoch sind die Auflagen zum Nachtflugbetrieb ein Schlag ins Gesicht für die Exportnation Deutschland. Nachtflüge an Deutschlands größtem Flughafen bleiben für unsere global vernetzte Volkswirtschaft unverzichtbar. Dies betont die Bundesregierung auch in ihrem Flughafenkonzept.“

Aufgrund der bundesweiten Bedeutung des Urteilspruches für alle deutschen Flughäfen fordert der Flughafenverband ADV das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf, sich auch weiterhin für eine tragfähige Nachtflugregelung einzusetzen. „Vorbehaltlich der eingehenden Prüfung der VGH-Urteilsbegründung bitten wir Minister Posch, neben den verbleibenden Spielräumen im Genehmigungsverfahren auch den Gang nach Leipzig zum Bundesverwaltungsgericht zu prüfen“, so ADV-Chef Beisel. Sollte diese Rechtsprechung des VGH Schule machen, so gingen nach Ansicht der ADV-Flughafenexperten mehrere zehntausend Arbeitsplätze in Deutschland verloren. Ebenso wäre neuen Unternehmensansiedlungen ein Riegel vorgeschoben und die gesamte volkswirtschaftliche Entwicklung würde ausgebremst.

Am Frankfurter Flughafen werden Milliarden Euro in die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur unseres Landes investiert. Hierzu braucht es Planungssicherheit. Dazu zählen gerade auch nachfragegerechte Betriebszeiten. „Niemand käme auf die Idee, die mit öffentlichen Geldern finanzierten Autobahnen oder Schienentrassen nur tagsüber zu nutzen. Bei privaten Investitionen am Flughafen scheinen die Richter diese betriebliche Einschränkung für verkraftbar zu halten. Dies ist ein fataler Fehlschluss“, sagt Ralph Beisel.