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Tipps und Tricks zum Thema Hotel und Frühstück

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Die Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen auf 7 % zu Beginn dieses Jahres hat in der praktischen Umsetzung zu zahlreichen Irrungen und Wirrungen bei den Firmenkunden und in der Hotellerie geführt. HRS zeigt einige Tricks auf, wie Firmenkunden dennoch günstig planen können.
Frühstücksraum im Hotel Das Tyrol in Wien
Kernpunkt der Problematik ist der Frühstückspreis, der nach wie vor mit 19 % besteuert wird. Die bisher geltende Vereinfachungsregel mit der Pauschalbesteuerung bei Inklusivpreisen greift nicht mehr, da der Frühstückpreis nun auf der Hotelrechnung separat ausgewiesen werden muss.

In der Folge wird Geschäftsreisenden, die ihre Hotelkosten mit dem Arbeitgeber abrechnen, der volle Frühstückpreis abgezogen. Es sei denn, und hier wird es kompliziert, der Arbeitgeber hat bereits bei der Hotelbuchung das Frühstück für seinen Mitarbeiter mit gebucht, sofern er es für ihn übernehmen möchte. In diesem Fall kann das Frühstück in voller Höhe erstattet werden, es muss nur noch vom Arbeitnehmer als Sachbezug versteuert werden. Hierzu muss die entsprechende Buchungsbestätigung schriftlich vorgelegt werden.

Die Voraussetzungen, unter denen eine solche Arbeitnehmerveranlassung für die Frühstücksleistung anerkannt wird, sind aktuell jedoch noch nicht einheitlich geregelt. Die Mehrzahl der Finanzämter gibt derzeit die Auskunft, dass es ausreichend ist, wenn z.B. eine HRS Buchungsbestätigung den Hinweis enthält, dass die Buchung auf Veranlassung der Firma einschließlich Frühstück getätigt wurde. Diesen Hinweistext wird HRS auf Wunsch in den Buchungsbestätigungen ergänzen.

Und um eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wird HRS künftig alle Frühstückspreise in der Hotelliste anzeigen. Damit ist schon vor der Buchung ersichtlich, wie hoch die tatsächlichen Kosten für Übernachtung und Frühstück im Wunschhotel sind. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird sukzessive erfolgen und kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Hotels in Deutschland, die ihre Übernachtungspreise bisher inklusive Frühstück angeboten haben, sich zum Großteil noch im Meinungsbildungs- und Kalkulationsprozess befinden.

Tipp: Einige Hotels und Hotelketten bieten derzeit so genannte Businesspakete an, die neben dem Frühstück noch weitere Leistungen wie kostenfreies Parken, Internetnutzung usw.
enthalten. Der Vorteil solcher Pakete ist, dass sie pauschal mit 19% versteuert werden und somit der Frühstücksanteil nicht separat ausgewiesen werden muss. Folglich käme die bisherige Vereinfachungsregel zur Anwendung. Weiterer Vorteil: Der Verpflegungsmehraufwand für Übernachtungen im Inland würde bei der lohnsteuerfreien Reisekostenerstattung lediglich pauschal um 4,80 € gekürzt – gut für Unternehmen und Reisende. Doch Vorsicht: Aktuell hat der Gesetzgeber auf Bundesebene noch kein grünes Licht für dieses Verfahren gegeben.

Laut Mitteilung von HRS hat das Unternehmen seine Hotelpartner gezielt darauf hingewiesen, verstärkt exklusive Firmen-Rabatte auf die HRS Rate einzustellen. Aus Sicht der Hotellerie eine gute Gelegenheit, neue Firmenkunden zu gewinnen. Für die Kunden bedeutet dies neben einer noch größeren Auswahlmöglichkeit auch niedrigere Kosten.

Quelle: dmm.travel