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Tiefensee verteidigt Strafverschärfung für Raser

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An diesem Sonntag verliert Deutschland endgültig seinen Ruf als Bußgeldparadies. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs zum 1. Februar 2009 drohen Verkehrsrowdies die höchsten Strafen, die es jemals im deutschen Verkehrsrecht gegeben hat, erklärte der ACE Auto Club Europa am Freitag in Stuttgart.

Im Vorwort einer vom Autoclub herausgegebenen kommentierten Fassung des neuen Bußgeldkatalogs schrieb Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD): „Die Freiheit, die Mobilität beinhaltet, muss ihre Grenzen immer da finden, wo andere Verkehrsteilnehmer behindert und gefährdet werden“. Gegenseitige Rücksicht im Verkehr lasse sich dabei nicht nur per Gesetz anordnen. Entscheidend sei die Bereitschaft aller zu mehr Kooperation, umsichtigem Fahren und verantwortungsbewusstem Verhalten. Dazu gehöre ganz entscheidend die Beachtung der Verkehrsregeln, schrieb Tiefensee. „Rücksichtlose Menschen gefährden alle vernünftigen Verkehrsteilnehmer“. Der Minister mahnte eindringlich: „Zu schnelles Fahren, dichtes Auffahren, Alkohol und Drogen am Steuer führen zu den meisten Unfällen und Verkehrstoten in Deutschland“. Deswegen würden jetzt die Bußgelder für diese Delikte „deutlich angehoben“.

Drogen beziehungsweise Alkohol am Steuer beispielsweise kosten laut ACE künftig bereits beim ersten Vergehen 500 (statt 250) Euro. Die Strafe für Wiederholungstäter beträgt beim zweiten Verstoß 1.000 (statt 500) Euro, bei einem dritten Mal 1.500 (statt 750) Euro. Hinzu kommen noch unverändert jeweils 4 Punkte und bis zu drei Monate Fahrverbot. Fahranfänger, die sich nicht an die Null-Promille-Regel halten bekommen ein Bußgeld in Höhe von 250 (statt 125) Euro auferlegt.

Als ein weiteres Beispiel für Strafverschärfungen nannte der ACE die Geldbußen für Raserei. Wer außerorts mehr als 51 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt, muss 240 (statt bisher 150) Euro zahlen, bei über 61 km/h sogar 440 (statt 275) Euro. Im innerstädtischen Bereich wird bei Tempoverstößen die Busgeldschraube nach Angaben des ACE „noch um einige Windungen höher gedreht“, bis zu 680 (statt 425) Euro. Hinzu kommen hier noch unverändert 4 Punkte und drei Monate Fahrverbot.