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Russland erschwert Einreise

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Die Russische Föderation hat am 1. November 2010 ihre Vorschriften zur Visaerteilung für deutsche Staatsbürger verschärft. Urlauber und Geschäftsreisende, die nach Russland reisen wollen, müssen bei der Visa-Beantragung künftig ihre Rückkehrwilligkeit nachweisen und dem Visaantrag entsprechende Unterlagen beifügen – darunter Einkommens- oder Gehaltsnachweise.

Damit gleicht Russland die Einreisebestimmungen an die geltenden Regelungen für Reisen russischer Bürger nach Deutschland an. Russische Staatsbürger müssen bei der Beantragung eines Visa ebenfalls ihre Rückkehrwilligkeit nachweisen. Da kann man den russischen Behörden nur schwerlich einen Vorwurf machen, wenn gleiches Recht für alle gilt. Auch wenn da ein wenig der Verdacht aufkommt: Auge um Auge – Zahn um Zahn.

Der Deutsche ReiseVerband (DRV) zeigt sich besorgt über die zusätzliche Erschwernis der Visabeantragung für Reisen in die russische Föderation. Dieser zusätzliche bürokratische Aufwand wirkt einem einfachen Reiseverfahren entgegen und dürfte damit nach Einschätzung des Branchenverbands die künftige Entwicklung der Einreisezahlen von deutschen Touristen und Geschäftsreisenden nach Russland negativ beeinflussen.



Zusätzlich zu den bisherigen Antragsformularen muss ab sofort zur Beantragung eines Touristenvisums den russischen Behörden laut russischem Konsulat ( www.russisches-konsulat.de/visa.htm) eine der folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

1. Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen-Reisen werden bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /im Original/, Registrierung der eigenen Firma /Original mit einfacher Kopie/, Nachweis von Wohneigentum usw.).

2. Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:

(bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma;
(bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.

Quelle: u.a. DRV