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Regelmäßige Arbeitsstätte vs. Auswärtstätigkeit

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Bisher relativ unbeachtet in der Fachwelt hat das Finanzgericht Düsseldorf am 14.01.2013 ein wichtiges Urteil zum Sachverhalt der regelmäßigen Arbeitsstätte gefällt.

Am Finanzgericht war streitig, ob von einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit ausgegangen werden kann, wenn ein Arbeitnehmer zunächst für drei Jahre an eine ausländische Tochtergesellschaft entsendet wird. Im Klagefall wurden aus den drei Jahren wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten sechs Jahre. Der Kläger (Steuerpflichtige) war mit der gesamten Familie ins Ausland gezogen. Die Wohnung in Deutschland wurde beibehalten. Strittig war, ob die Mietaufwendungen für die Auslandswohnung sowie die Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung und der Tätigkeitsstätte im Ausland (nach Dienstreisegrundsätzen) als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Das Finanzgericht urteilte, dass im Ausland eine regelmäßige Arbeitsstätte begründet wurde…


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