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Papiere weg – In einer Notlage gibt es im Ausland Hilfe bei der deutschen Botschaft

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Es kann im Prinzip überall passieren auf einer Geschäftsreise, beim Shopping
während einer Städtereise, beim Bummel über einen bunten Markt oder
auf einer Besichtigungstour – man wird bestohlen. Der Verlust von
Bargeld kann dann meistens noch verschmerzt werden. Schlimmer ist es,
wenn man plötzlich ohne Reisepass dasteht. In solchen Fällen sollte
man sich im Ausland an die nächste deutsche Vertretung wenden, lautet
der Rat des Auswärtigen Amtes. Das kann eine Botschaft, ein Konsulat
oder auch ein Honorarkonsul sein. Letzterer ist in der Regel
Staatsbürger des jeweiligen Landes, hat nur eingeschränkte Befugnisse
und verrichtet seine Aufgaben ehrenamtlich. Er hat seinen Sitz oft
dort, wo viele Deutsche Urlaub machen, und ist bei Problemen die
erste Anlaufstelle.

Das wichtigste sei jedoch, den Diebstahl umgehend bei der
zuständigen Polizeidienststelle zu melden, mahnt ein Sprecher des
Auswärtigen Amtes. Ohne diese Verlustanzeige können keine
Ersatzpapiere ausgestellt werden. Doch auch dabei könne die deutsche
Auslandsvertretung helfen, vor allem, wenn der Betroffene die
Landessprache nicht beherrsche. Für die Ausreise wird dann von der
Botschaft oder dem Konsulat ein Reiseausweis ausgestellt, der drei
Tage gültig ist. In abgelegeneren Regionen ist unter Umständen auch
der Honorarkonsul befugt, das Ersatzpapier auszustellen.

Damit das möglichst problemlos gemacht werden kann, sollten von
allen wichtigen Unterlagen Kopien angefertigt und getrennt aufbewahrt
werden. Sicherheitshalber hinterlegt man auch zu Hause eine Kopie bei
einer Vertrauensperson, so der Tipp aus dem Auswärtigen Amt. Gut sei
auch, den Reisepass einzuscannen. Im Bedarfsfall könne dann die Kopie
an die deutsche Vertretung gefaxt oder die Datei als E-Mail an diese
gesendet werden.

Doch auch in anderen Notsituationen kann man bei Botschaften und
Konsulaten Hilfe bekommen. So können die Mitarbeiter die nächsten
Ärzte und Krankenhäuser nennen, Dolmetscher oder eventuell Anwälte
empfehlen. Unter Umständen wird auch ein Überbrückungsgeld
ausgezahlt, das in Deutschland wieder zurückerstattet werden muss.
Bevor es zu einer Auszahlung kommt, müssen jedoch alle anderen
Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Die deutschen Vertretungen übernehmen allerdings in der Regel
keine Hotel- und auch keine Krankenhausrechnungen. Doch auch hier
sind Ausnahmen möglich. „Es gibt hinsichtlich des Umfanges der
Unterstützung keinen Automatismus“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt.
Es werde immer einzelfallabhängig entschieden, der Grundsatz laute
jedoch: Hilfe zur Selbsthilfe. Man könne also nicht erwarten, dass
die Mitarbeiter vor Ort sofort das Scheckheft zückten. Ihre Aufgabe
sei vor allem, Informationen bereitzustellen und Kontakte zu
vermitteln, was in den meisten Fällen auch ausreiche.

Weitere Informationen und die Adressen der deutschen Vertretungen
im Ausland gibt es beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de
.

ddp/esg/esc