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OpenCorporates veröffentlicht eine neue Datenbank

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Die Nichtregierungsorganisation OpenCorporates hat eine neue Datenbank entwickelt, die die öffentlich zugänglichen Daten des deutschen Handelsregisters erstmalig so aufarbeitet, dass gezielt nicht nur nach Unternehmen, sondern auch nach Einzelpersonen gesucht werden kann. Durch eine Verknüpfung mit internationalen Unternehmensdaten aus rund 100 Ländern sowie Daten etwa aus den Panama und Paradise Papers ist es damit möglich, wichtige Querverbindungen zu ziehen und dadurch zum Beispiel internationalen Geldwäsche- und Korruptions-Verdachtsfällen effektiver nachzugehen.
Die Berichterstattung von Süddeutsche Zeitung, NDR und Correctiv, die diese Daten bereits in Ansätzen journalistisch ausgewertet haben, zeigen, dass mit Hilfe dieser Datenbank zusätzliche Erkenntnisse zu konkreten Fällen gewonnen werden können. Aufgrund der öffentlichen Zugänglichkeit der Datenbank ist zu erwarten, dass auf dieser Grundlage eine ganze Reihe weiterer Verdachtsfälle aufgedeckt werden können.
Dazu Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland: „Wir begrüßen die Datenbank von OpenCorporates als wirksames Mittel, um konkret zu erfahren, welche Unternehmen mit bestimmten Personen verbunden sind. Für die Bundesregierung ist es allerdings ein Armutszeugnis, dass eine ausländische zivilgesellschaftliche Organisation für die Aufbereitung der verfügbaren Daten sorgen muss.“
Bei den derzeitigen Registern sind nach wie vor viele Schlupflöcher vorhanden, sodass sich zum Beispiel die wahren Eigentümer ganz legal hinter Strohmännern verstecken können. Der begrenzte, teils kostenpflichtige Zugang zu Handels- und Transparenzregister lässt die Bundesregierung in keinem guten Licht dastehen.
„Aus unserer Sicht steht die Bundesregierung in der Pflicht, das Transparenzregister für Unternehmen so weiterzuentwickeln, dass es zu einem effektiven Werkzeug im Kampf gegen Geldwäsche und Steuervermeidung wird“, so Prof. Dr. Edda Müller. „Es ist nicht verständlich, warum die Ermittlungspflicht hinter der deutschen Grenze aufhört und warum die wahren Eigentümer immer noch hinter Geschäftsführungen versteckt werden können.“
„Wir haben in Deutschland ein massives Problem mit Geldwäsche bei Immobilien festgestellt. Auch angesichts der Grenzenlosigkeit internationaler Finanzströme stehen die geltenden Gesetze und die Ausstattung der Ermittlungsbehörden dazu in keinem Verhältnis“, so Prof. Dr. Edda Müller. „Umso erstaunlicher ist es, dass wir bis heute immer noch bei der Veröffentlichung von firmenbezogenen Daten hinterherhinken.“
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Quelle: Transparency International Deutschland e.V.