Start News Österreich setzt auf section control und deutlich höhere Bußgelder

Österreich setzt auf section control und deutlich höhere Bußgelder

87

Geschäftsreisende in Österreich müssen sich umsehen, wenn sie mit dem PKW unterwegs sind.
Verkehrsübertretungen in Österreich werden teurer. Seit dem 1. September gilt das neue Verkehrssicherheitspaket. Es verschärft insbesondere die Sanktionen bei Alkoholdelikten und Geschwindigkeitsübertretungen. Außerdem wurden inzwischen die rechtlichen Hürden für eine umfassende, systematische Geschwindigkeitsüberwachung beseitigt.

„Die Videomessung zu Überwachung der Geschwindigkeit und Kontrolle des Sicherheitsabstandes ist in Österreich jetzt wieder möglich“, erläutert Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. Diese Messungen waren nach einem Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung eingestellt worden. Dieses Manko wurde vor Kurzem behoben. Damit ist, wie bereits in einigen anderen europäischen Ländern, auch wieder die sogenannte section control möglich. Videomessung wie auch section control müssen den Verkehrsteilnehmern allerdings angekündigt werden.

Bei der section control handelt es sich um videokontrollierte Streckenabschnitte. Die Fahrzeuge, ihre Kennzeichen und der Fahrer werden zu Beginn und Ende des Abschnitts per Video erfasst. Dabei können die Fahrzeuge gefiltert werden, die die Strecke in kürzerer Zeit passieren, als es die zulässige Höchstgeschwindigkeit erlauben würde. Die Technik ist so ausgereift, dass auch nach Fahrzeugklassen unterteilte Geschwindigkeitsbegrenzungen berechnet werden können. Spurwechsel spielen keine Rolle, da die Kennzeichen automatisiert erfasst sind. In Deutschland ist section control aufgrund erheblicher datenschutzrechtlicher Vorbehalte derzeit nicht zulässig.

Für Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 30 km/h wurde eine Mindeststrafe von 70 Euro eingeführt. Beträgt die Übertretung innerorts 40 km/h oder liegt sie außerorts 50 km/h oberhalb des Limits, erhöht sich der Mindestsatz auf 150 Euro. Die Höchststrafe für Geschwindigkeitsübertretungen liegt bei 2.180 Euro. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ist gestaffelt geregelt. Pro angefangene zehn Stundenkilometer Überschreitung erhöht sich die Summe um 15 Euro, beginnend bei 30 Euro. Die Staffelung endet bei 30 km/h Übertretung. Eine Messtoleranz wird bei der Berechnung in Abzug gebracht.

Das direkte Kassieren, das sogenannte Organmandat, ist jetzt bis 70 Euro möglich. Und wer sofort zahl, kommt günstiger davon. „Ein Organmandat verschafft dem Verkehrssünder zehn Euro Rabatt“, hebt Tramposch hervor, dessen Kanzlei Mitglied des internationalen Beratungsnetzwerkes Geneva Group International ist. Gerade Deutschen bringt es nichts, lieber auf das in Deutschland immer noch nicht wirksame europäische Vollstreckungsabkommen zu hoffen. Denn in Österreich verhängte Geldstrafen müssen ab 25 Euro auch in Deutschland beglichen werden. „Grundlage für die Vollstreckung ist ein bilaterales Abkommen über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungsstrafsachen zwischen Deutschland und Österreich“, erklärt Anwalt Tramposch.

Für das Fahren unter Alkoholeinfluss in Österreich wurden die Strafuntergrenzen angehoben. Ab 0,5 Promille werden mindestens 300 Euro fällig, ab 0,8 Promille 800 Euro und ab 1,2 Promille 1.200 Euro. Der mögliche Strafrahmen ist erheblich steigerungsfähig. Bei 0,5 bis 0,8 Promille sind bis zu 3.700 Euro möglich, ab 1,2 Promille bis zu 4.400 Euro. Wird bei einem Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille festgestellt oder verweigert er die Alkoholkontrolle, reicht der Rahmen von 1.600 bis zu 5.900 Euro. Hinzu kommt der Führerscheinentzug. Bei Ersttätern dauert er ab 1,2 Promille mindestens vier, ab 1,6 Promille wenigstens sechs Monate. Wird der Ersttäter innerhalb von fünf Jahren zum Wiederholungstäter, bleibt der Führerschein mindestens sechs beziehungsweise höchstens zwölf Monate eingezogen.

Quelle: www.tramposch-partner.com