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Neue Regelungen für das Handgepäck

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Fluggäste werden gebeten, sich rechtzeitig am Airport einzufinden

Um einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, sind in Abstimmung mit den Behörden und Airlines auch am Flughafen Düsseldorf International zahlreiche Maßnahmen in Kraft. Wegen der verschärften Sicherheitsvorkehrungen müssen Fluggäste bei der Abfertigung mit Verzögerungen rechnen. Auch bei den ein- und ausgehenden Flügen kann es zu Verspätungen kommen. Um den Flugbetrieb weitgehend planmäßig durchführen zu können, gibt der Flughafen allen Passagieren folgende Empfehlungen:

Eintreffen am Flughafen

– Bitte finden Sie sich frühzeitig vor dem Abflug am Airport ein.

– Passagiere im innereuropäischen und innerdeutschen Flugverkehr werden gebeten, sich 90 Minuten vor Abflug zum Check-in zu begeben.

– Fluggäste im interkontinentalen Flugverkehr werden gebeten, mindestens drei Stunden vor dem geplanten Abflug am Check-in zu erscheinen.

Handgepäck

Die intensiven Fluggastkontrollen können zu längeren Wartezeiten vor den Kontrollstellen führen.

– Der Flughafen bittet alle Fluggäste, auf Handgepäck weitgehend zu verzichten, es aber in jedem Fall auf persönliche Wertgegenstände, Dokumente und Medikamente zu beschränken.

– Keinesfalls dürfen spitze oder scharfe Gegenstände wie Nagelscheren oder -feilen im Handgepäck mitgeführt werden.

– Grundsätzlich empfiehlt der Airport, auf das Mitführen von Flüssigkeiten auf allen Flügen zu verzichten.

– Passagieren in die USA ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck, insbesondere auch Erfrischungsgetränke in ungeöffneten Flaschen, Gels oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, nicht gestattet. Dazu gehören zum Beispiel Getränke, Shampoo, Sonnenlotion, Cremes, Zahnpasta oder Haargel. Die Fluggäste sind gehalten, diese Gegenstände als Reisegepäck aufzugeben.

– Ausgenommen von dieser Regelung sind Babynahrung, Milch oder Saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder. Mitgeführt werden dürfen auch persönlich verschriebene Medikamente, die mit den Angaben auf dem Fluggastticket übereinstimmen, Insulin oder andere während des Fluges notwendige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Quelle: www.duesseldorf-international.de