Start News Neben gesundheitlichen sollten auch arbeitsrechtliche Fragen rechtzeitig geklärt werden

Neben gesundheitlichen sollten auch arbeitsrechtliche Fragen rechtzeitig geklärt werden

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Bislang haben sich erst wenige Unternehmen mit dem Virus H1N1 und den möglichen Folgen für den Arbeitsalltag beschäftigt. Wie das Wirtschaftsmagazin „impulse“ (Ausgabe 9/2009) berichtet, können nur einige wenige auf Notfallpläne oder andere Vorkehrungen zurückgreifen. Eines der positiven Beispiel ist der Sensorenhersteller Sick mit rund 4.000 Mitabeitern. Die Leiterin des Gesundheits-managements Friederike Pleuger, bestätigte gegenüber „impulse“, dass bei der Sick AG neben einem Krisenstab auch Notfallpläne existieren und relevante Informationen dazu im Intranet für jeden Mitarbeiter zugänglich sind. Außerdem sind mehrere tausend Stück Mundschutz eingelagert.

Aus Sicht der deutschen Betriebs- und Werksärzte ist der Arbeitsaufwand für die Vorbereitung auf eine Pandemie recht übersichtlich. Als erste Präventiv-Maßnahme empfiehlt deren Verbandspräsident Wolfgang Panter sogenannte FFP1-Atemmasken mit Ventil zum Ausatmen vorzuhalten.

Neben den Vorsorgemaßnahmen sind laut „impulse“ aber auch arbeitsrechtliche Fragen im Vorfeld zu klären. „Die Anweisung, einen Mundschutz zu tragen, müssen Arbeitnehmer befolgen“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Neufeld von der Kanzlei Taylor Wessing. Wer dagegen verstoße, müsse sogar mit einer Abmahnung rechnen. Zu einer Schutzimpfung könne dagegen niemand gezwungen werden. Allerdings haben Mitarbeiter, die beruflich in Länder reisen sollen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen der Schweinegrippe vorliegt, das Recht, die Dienstreise zu verweigern.

Quelle: Wirtschaftsmagazin Impuls