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Möglicher Abzug der Aufwendungen einer Feier aus privatem und beruflichem Anlass

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Am 21.10.2015 veröffentlichte der BFH in einer Mitteilung sein Urteil vom 08.07.2015 (VI R 46/14): Darin verkündete er, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers anlässlich einer Feier aus beruflichem und privatem Anlass aufgrund der Gäste, die aus dem beruflichen Umfeld stammen, als Werbungskosten abgezogen werden können, kann man auf dem Reisekosten-Blog lesen.
Hintergrund
Im Streitfall wurde der Kläger zum Steuerberater bestellt. Da er im Streitjahr auch seinen 30. Geburtstag feierte, lud er zur Feier der beiden Ereignisse Kollegen, Verwandte und Bekannte in die Stadthalle seines Wohnorts ein. Die Aufwendungen, die in diesem Rahmen für Hallenmiete und Bewirtung entstanden sind, teilte er nach Köpfen auf und forderte den Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, soweit sie auf die Gäste, die dem beruflichen Umfeld zugeordnet werden konnten, entfielen.
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