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Lufthansa und Singapore Airlines schließen Partnerschaft

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Die Lufthansa und Singapore Airlines (SIA) haben eine weitreichende Partnerschaftsvereinbarung(1) unterzeichnet, auf deren Grundlage die beiden Luftfahrtkonzerne wichtige Verbindungen zwischen Singapur und Europa im Rahmen eines kommerziellen Joint Ventures gemeinsam betreiben werden.
Zudem sollen Codesharing-Verbindungen erheblich ausgeweitet und die geschäftliche Zusammenarbeit intensiviert werden.
Flüge zwischen Singapur und Frankfurt bzw. München sowie Flüge zwischen Singapur und Zürich sollen über Erlösteilungsvereinbarungen (sog. „revenue sharing“) betrieben werden. Die neuen Verbindungen von SIA zwischen Singapur und Düsseldorf ab Juli 2016 werden ebenfalls über solche Vereinbarungen abgedeckt.
Die beiden Luftfahrtkonzerne planen darüber hinaus Kooperationen in wichtigen Märkten in Europa, Süd-Ost-Asien und Australien. So sollen Flugpläne aufeinander abgestimmt werden, um der Kundschaft günstigere Verbindungen zwischen den einzelnen Streckennetzen zu ermöglichen. Geplant sind zudem gemeinsame Tarifangebote, die Anpassung der Unternehmensprogramme zur Stärkung des Angebots für Firmenkunden und die Sondierung von Optimierungschancen im Hinblick auf bestehende Vielfliegerprogramm-Verbindungen.
Neben Lufthansa und SIA erstreckt sich die Vereinbarung auf die Lufthansa-Töchter Austrian Airlines und Swiss sowie die SIA-Tochtergesellschaft SilkAir.
Mit den erweiterten Codesharing-Verbindungen können Kunden von SIA fortan auf mehr als 20 Codesharing-Strecken über die Hubs Frankfurt, München und Zürich bequem von/zu verschiedenen Orten in Österreich, Belgien, Deutschland und der Schweiz reisen. Lufthansa und Swiss ihrerseits nutzen mit SIA und seiner regionalen Gesellschaft SilkAir Codesharing auf weiteren Strecken in Süd-Ost-Asien und im Süd-West-Pazifik. Weitere Ziele im Rahmen des Codesharing sollen hinzukommen.
Einige Punkte der Vereinbarung werden in den kommenden Monaten umgesetzt, so, beispielsweise die neuen Codesharing-Services. Andere Punkte, die der besonderen Freigabe durch die Aufsichtsbehörden bedürfen, könnten im Laufe des Jahres 2016 schrittweise umgesetzt werden.
(1) Teile der Vereinbarung können in verschiedenen Ländern erst nach Freigabe durch die Behörden umgesetzt werden.