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Lohnsteuerliche Behandlung von Fahrrädern für Arbeitnehmer

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Wie sind bestimmte Vertragsgestaltungen zum Leasing von Fahrrädern bzw. Elektrofahrrädern lohnsteuerlich zu behandeln? Ein BMF-Schreiben vom 17.11.2017 soll diese Frage nun klären. Denn darin wird Stellung genommen, welche Konsequenzen die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in solchen Fällen mit sich bringen, schreibt der Reisekosten-Blog.
Hintergrund
Die folgenden Verträge werden bei Leasing von E-Bikes bzw. Fahrrädern regelmäßig geschlossen:
– Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einem Anbieter, der regelmäßig die gesamte Abwicklung betreut
– Einzelleasingverträge zwischen dem Arbeitgeber (Leasingnehmer) und einem Leasinggeber über die Fahrräder bzw. E-Bikes mit einer festen Laufzeit von meist 36 Monaten
– Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bzgl. des einzelnen Fahrrads für ebendiese Dauer, der auch eine Privatnutzung zulässt
– eine Änderung des Arbeitsvertrags, in dem einvernehmlich das künftige Gehalt des Arbeitnehmers für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Leasingrate des Arbeitgebers) herabgesetzt wird (sog. Gehaltsumwandlung)
Außerdem sehen die Vertragsgestaltungen regelmäßig vor, dass ein Dritter (wie Leasinggeber, Dienstleister, Verwertungsgesellschaft) dem Arbeitnehmer das von ihm genutzte Fahrrad oder E-Bike bei Beendigung der Überlassung durch den Arbeitgeber zu einem Restwert von z. B. 10 % des ursprünglichen Kaufpreises zum Erwerb anbieten kann.
Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG gehören grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Daher führt hier sowohl die vergünstigte Nutzungsüberlassung des E-Bikes bzw. Fahrrads durch den Arbeitgeber als auch dessen vergünstigte Übereignung durch den Dritten zu einem geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer.
Wie das lohnssteuerrechtlich aussieht steht auf dem Reisekosten-Blog.