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Kritik von den Verbänden

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Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2005 den
Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
verabschiedet. Darin wird u. a. die Besteuerung der privaten Nutzung
von Firmenwagen unter der Anwendung der Einprozentregelung auf
Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt. Die
betriebliche Nutzung muss somit mehr als 50 Prozent betragen.

Unklar war im Vorfeld der Anwendungsbereich der Neuregelung. Nun
ist klargestellt, dass die geplanten Änderungen auf die Fälle, in
denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur
privaten Mitnutzung überlässt (so genannte Dienstwagenbesteuerung),
keine Auswirkung haben.



Von der Begrenzung der Steuerbegünstigung sind insbesondere
Selbstständige (Handwerker, Freiberufler und Gewerbetreibende)
betroffen. Bisher konnten sie ihren Dienstwagen pauschal mit einem
Prozent des Bruttolistenneupreises versteuern, was das aufwendige
Führen eines Fahrtenbuches überflüssig machte und in vielen Fällen
günstiger war. Der Umfang der privaten Nutzung war nicht
entscheidend, sofern die betriebliche Nutzung mindestens zehn Prozent
betrug. Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die
Einprozentregelung nur noch gelten soll, wenn der Wagen zu mindestens
50 Prozent dienstlich genutzt wird. Die Nachweispflicht liegt beim
Unternehmer. Somit wird zukünftig in vielen Fällen ein Fahrtenbuch
geführt werden müssen.

Für Fälle, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein
Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts. Der
Gesetzgeber geht davon aus, dass Dienstwagen auch tatsächlich
betrieblich genutzt werden. Eine Nachweispflicht besteht nicht, die
Einprozentregelung kann weiter angewandt werden.

Verbände kritisieren, dass insbesondere Kleinunternehmer gegenüber
großen Unternehmen benachteiligt werden. Handwerker,
Gewerbetreibende, Monteure, Außendienstler und Freiberufler seien
betroffen, nicht hingegen große Unternehmen, die ihren Mitarbeitern
Dienstwagen überlassen.

Die Verabschiedung des Gesetzes wird erst 2006 erfolgen, der
Bundesrat muss zustimmen. Ein Termin steht noch nicht fest. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens
noch Änderungen erfolgen.

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