Sicherlich nicht! Flugpassagiere eines Billigfliegers haben die gleichen Rechte, wie bei herkömmlichen Linienfliegern.
So müssen die Billigflieger ebenso Entschädigungsleistungen bei Verspätung zahlen:
In Europa
bis 2 Std. Verspätung 75,- Euro,
ab 2 Std. Verspätung 150,- Euro
Interkontinental
bis 4 Std. Verspätung 150,- Euro
ab 4 Std. Verspätung 300,- Euro
Wenn Flug wegen Überbuchung storniert wird, muß auch die Billigflug Airline eine Entschädigung zahlen! Ab Frühjahr 2005 gelten folgende EU Entschädigungsrichtlinien:
Flugdistanz bis 1500 Km = 250,- Euro
Flugdistanz ab 1500 Km = 400,- Euro