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Insbesondere in Form von Tagungen und Reisen

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Die Albertakademie informiert in Ganztagesseminaren in Hamburg über die Konsequenzen aus der jüngsten BFH-Rechtsprechung.

Der Bundesfinanzhof hat 19.10.2005 ein neues Urteil (AZ: VI R 32/03 vom 18.8.2005) veröffentlicht, das weitreichende Auswirkungen auf die Lohnsteuerpflicht von Sachwendungen des Arbeitgebers, insbesondere bei Tagungs- und Incentive-Reisen, für seine Mitarbeiter hat.

Im Ergebnis hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Aufteilung von Einnahmen geändert. Jetzt können Zuwendungen des Arbeitsgebers insoweit steuerfrei bleiben, als sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse gewährt werden. Das bisher angewandte Prinzip „Alles oder Nichts“ ist damit zum Glück aufgehoben.

Zugleich hat der BFH auch konkrete Hinweise gegeben, wie insbesondere Incentive-Reisen zu bewerten sind. Eine Bewertung mit dem Vergleichpreis ist danach zulässig.

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