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Inkasso-Handbuch gibt deutschen Unternehmen Hinweise für den Forderungseinzug im Ausland

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Atradius Collections hat die aktuelle Ausgabe des „International Debt Collections Handbook“ veröffentlicht. Exportorientierten deutschen Unternehmen bietet es eine wesentliche Entscheidungshilfe, wenn es um die Beitreibung ihrer Forderungen im Ausland geht. Das Handbuch gibt wichtige Hinweise zu den verschiedenen Phasen der gütlichen Einigung, den Gerichts- und Insolvenzverfahren sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen für das Inkasso in 26 Ländern.

Wenn deutsche Gläubiger im Ausland auf gütlichem Wege Forderungen einziehen oder ihre Rechte in Inkasso-, Gerichts- oder Insolvenzverfahren durchsetzen wollen, müssen sie die Gepflogenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen des entsprechenden Landes kennen. „Eine genaue Kenntnis der landesspezifischen Besonderheiten kann die Entscheidung über die zu treffenden Massnahmen wesentlich beeinflussen. Deutsche Unternehmen sind es gewohnt, dass Inkassoverfahren vergleichsweise schnell durchgeführt werden. In Frankreich hingegen können sich schwierige Fälle über mehrere Jahre hinziehen. Daher wird im Nachbarland in der Regel eine gütliche Einigung bevorzugt, während in Deutschland andere Verfahren eine bessere Lösung bieten können“, erklärt Rudi de Greve, Executive Manager Operations von Atradius Collections. „Allein in Frankreich und den USA gibt es bei den Vorschriften und Verfahren gravierende Unterschiede, über die sich jedes exportierende Unternehmen bewusst sein sollte.“

In Frankreich, dem wichtigsten Handelspartner Deutschlands, wird das Inkasso zum Beispiel völlig anders gehandhabt. Dort wird das Verfahren immer mit einer schriftlichen Mahnung eingeleitet, da häufig Dritte am Verfahren beteiligt sind und auf diese Weise gewährleistet wird, dass alle Beteiligten informiert sind. Je nach Komplexität des Falls gibt es erhebliche Unterschiede bezüglich der Dauer von Gerichtsverfahren. Sie können sich bis zu zwei Jahre hinziehen, kürzere Verfahren dauern etwa acht bis zehn Monate. Bei Streitigkeiten kann es ohne Weiteres doppelt so lange dauern. Nur Gerichtsvollzieher sind zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen berechtigt. Nahezu 90 Prozent der in Frankreich unter Zwangsverwaltung gestellten Unternehmen enden in der Insolvenz. Wer sich die Inkassokosten wie zum Beispiel Rechtsanwaltshonorare ersetzen lassen will, muss ein kompliziertes Verfahren durchlaufen, das wohl überlegt sein will. Oftmals sind die Kosten unabhängig vom Ausgang des Falls von beiden Parteien zu tragen.

In den Vereinigten Staaten, einem weiteren wichtigen Handelspartner Deutschlands, läuft der Einzug von Forderungen wieder nach ganz anderen Regeln ab. Wer in den USA zu seinem Geld kommen will, muss sich mit dem dortigen Rechtssystem auskennen. Es unterscheidet deutlich zwischen der gütlichen Phase und der gerichtlichen Phase. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern muss ein Anwalt zunächst eine gütliche Einigung anstreben, bevor er Klage einreicht. Im gütlichen Verfahren hat der Inkassobeauftragte das Recht, neben dem geschuldeten Betrag auch Zinsen, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten einzuziehen. Ein Rechtsstreit kann in den Vereinigten Staaten äusserst zeitaufwändig sein. Je nach Auslastung des Gerichts kann es zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern, bis man einen Verhandlungstermin erhält, weil die Fälle in der Reihenfolge ihres Eingangs abgearbeitet werden. Aufgrund der gerichtlichen Entscheidung kann der Gläubiger mit Hilfe der örtlichen Polizei oder des Gerichtsvollziehers beim Schuldner pfänden lassen und verkaufen. Gemäss dem bundesweit geltenden Insolvenzrecht sind in laufenden Insolvenzverfahren keine Inkassomassnahmen erlaubt.

Die vollständigen Informationen zur Rechtslage und zu den Gepflogenheiten in Frankreich, in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern, mit denen deutsche Unternehmen enge Handelsbeziehungen pflegen, sind im International Debt Collections Handbook von Atradius Collections zu finden.
www.atradiuscollections.com