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HRS und IHA erzielen Einigung im Thema Bestpreisklauseln

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HRS und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben eine Einigung über eine außergerichtliche Lösung des Themas „Schadensersatz für Bestpreisklauseln“ erzielt: HRS wird einen einmaligen Betrag von 4 Mio. Euro an den Verband leisten. Aus diesem Betrag wird die IHA die rund 600 Hotels entschädigen, die sich im Vorjahr zusammengeschlossen hatten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Einigung ist das Ende eines langjährigen und zähen Prozesses, der Ende 2013 mit einer zwischenzeitlich rechtskräftigen Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes begann.
Ende 2017 hatte die IHA ihre Mitglieder aufgefordert, sich an einer Schadensersatz-Sammelklage gegen HRS zu beteiligen. Parallel dazu lässt eine branchenweite Lösung, die auch die Unternehmen Booking.com und Expedia mit einschließt, weiter auf sich warten. Nach intensiven Gesprächen sind sich HRS und IHA nun einig, dass ein Ende dieses Themas und damit ein Blick nach vorne die beste Option für beide Parteien ist. Die Einigung schafft die Voraussetzung für HRS und IHA, künftig gemeinsam und konstruktiv an Lösungen für die Hotellerie in Deutschland zu arbeiten. Trotz des Vergleichs halten beide Seiten an ihren ursprünglichen Rechtspositionen fest.