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Für im Ausland lebende Deutsche

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Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG, als größte private Krankenversicherung Europas, bietet deutschen Staatsbürgern im Ausland und deren Familienangehörigen ( hier in Deutschland selbstverständlich auch Nichtdeutsche ) Versicherungen für den Krankheitsfall.

Dieses Produkt spricht gezielt folgenden Personenkreis an:

– Deutsche Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland.
– Von Firmen versandte Mitarbeiter, die für längere Zeit im Ausland tätig sind
– In Deutschland lebende Selbstständige und Arbeitnehmer ( Arbeitnehmer müssen ein jährl. Bruttogehalt – im Jahr 2005 – von mindestens € 46.800 haben. )

Die Krankenversicherung setzt sich aus 3 Teilen zusammen:
-ambulant
-Zahn
-stationär

Der ambulante Tarif( Arzt, Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel, Brille, Physiotherapeut, Psychotherapeut,Heilpraktiker etc. ) hat in aller Regel einen jährlichen Selbstbehalt. Die Höhe bestimmen die Versicherten selbst ( von € 0, über € 720 und €1080 bis zu € 2160 pro Person und Kalenderjahr ).
Je höher der Selbstbehalt desto geringer ist selbstverständlich der zu zahlende Beitrag.

Auch in den Zahntarifen gibt es diverse Leistungsabstufungen, die man nach Bedarf auswählen kann.

Im Krankenhaus bietet die DKV für die Kunden im Ausland obligatorisch das Einbettzimmer an, da die Versicherten damit auch Privatkliniken aufsuchen und immer Anspruch auf den besten Arzt anmelden können.

Die Versicherten haben jedoch jederzeit die Möglichkeit auch verschiedene Tarife im Bereich ambulant, Zahn und stationär miteinander zu kombinieren. Alle Tarife haben Weltgeltung und leisten auch über die deutsche Gebührenordnung für Ärzte hinaus ( unlimitiert ).

Im Gegensatz zu den Tarifen der ausländischen Konkurrenz kalkuliert die DKV nach deutschen Richtlinien, d.h. in dem Beitrag ist eine Altersrückstellung beinhaltet. Das Unternehmen kennt im Gegensatz zu anderen Versicherern keine Beitragserhöhung aufgrund Älterwerden oder steigendem Risiko wegen Krankheit. Beitragsanpassungen kommen lediglich dann zustande, wenn nicht kalkulierbare Kosten die jeweiligen Tarife belasten. Dies geschieht z.B. durch den fortschreitenden medizinischen Fortschritt oder die allgemeine Inflation.

Die Versicherung unterliegt deutschem Recht, d.h. daß die DKV keine Kündigung des Vertrages aussprechen kann ( auch wenn ein Kunde krank werden sollte ).
Das alleinige Kündigungsrecht liegt bei den Versicherten. Die Laufzeit des Vertrages ist zeitlich unbegrenzt und endet im Normalfall mit dem Ableben des Versicherten.



Zur Aufnahme in die Versicherung ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, die Sie auch gerne im vorab per Fax übermittelt bekommen ( deutsch oder englisch ). Diese wird dann von einem Arzt ausgefüllt, dem der Versicherte vertraut.
Die DKV schreibt seinen Kunden nicht den Arzt vor.
Die ärztliche Untersuchung entfällt, wenn sie eine deutsche Vorversicherung haben ( privat oder gesetzlich ).

Auf die in Deutschland übliche Pflegeversicherung wird verzichtet, da im Ausland ohnehin kein Leistungsanspruch besteht.

Eine Aufnahme bei der DKV geht bis zum 70. Lebensjahr, eine Versicherungsfähigkeit vorausgesetzt.


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