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Frühstückskosten bei Geschäftsreisen

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Die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) setzt sich für eine rasche Vereinfachung der Abrechnung von Übernachtungs- und Frühstückskosten bei Geschäftsreisen ein. Seit dem 1. Januar ist der Abrechnungsaufwand bei den Geschäftskunden erheblich gestiegen. Das ist eine der Folgen der Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen auf 7 Prozent. Nachteile drohen aber auch dem Gastgewerbe selbst. Ihm drohen Umsatzeinbußen, so die IHK. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat sich vor wenigen Tagen bereits mit anderen Verbänden an das Bundesfinanzministerium gewandt und sich dafür ausgesprochen, wenigstens die bisher übliche pauschale Abrechnung von Geschäftsreisen fortzuschreiben.

Die Geschäftskunden müssen seit Jahresbeginn für jeden Mitarbeiter das Frühstück als lohnsteuerpflichtigen „geldwerten Vorteil“ erfassen. Bisher war es dem Arbeitgeber möglich, einen Betrag von 4,80 Euro von der Reisekostenpauschale abzuziehen. Der Zusatzaufwand ist erheblich und könnte sich deshalb auch zu einem ernsten Problem für das Gastgewerbe entwickeln. Erste Betriebe buchen zur Vermeidung des zusätzlichen Aufwandes nur noch die Übernachtung, so die IHK. „Der Mitarbeiter hat dann die Wahl, ob er sich im Hotel ein Frühstück bestellt oder sich morgens beim nächsten Bäcker ein belegtes Brötchen besorgt. Sollte dieses Beispiel Schule machen, müssen die Beherbergungsbetriebe mit erheblichen Umsatzrückgängen beim Frühstück rechnen“, erklärt Rudolf König genannt Kersting, zuständiger Geschäftsführer der IHK. „Die Herabsenkung des Steuersatzes für Übernachtungen erweist sich dann als Danaergeschenk für die Hotels.“

Bisher spüren die heimischen Betriebe solche negativen Auswirkungen noch kaum. Das hat eine Blitzumfrage der IHK ergeben. Nur bei der Abreise äußern die Geschäftsreisenden häufiger den Wunsch, die Übernachtung und das Frühstück nur pauschal auf der Rechnung auszuweisen, so die IHK. „Das aber ist nicht mehr zulässig, seitdem die Übernachtung mit 7 Prozent und das Frühstück getrennt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer auszuweisen sind“, erklärt der IHK-Vertreter. Noch ist es zu früh für Aussagen über die tatsächlichen Folgen der neuen Steuerregelung. Erst in ein paar Wochen wird sich ein klares Bild ergeben. „Offen ist vor allen Dingen, welche Konsequenzen die Geschäftskunden aus den neuen Bestimmungen ziehen werden“, so die IHK, „wir hoffen jedoch, dass der Bundesfinanzminister ihnen wieder die pauschale Abrechnung eröffnet und wie bisher selbstverständlich die Übernachtungen mit Frühstück gebucht werden.“

Der IHK-Befragung zufolge nutzen die Betriebe des heimischen Gastgewerbes die Steuerermäßigung überwiegend für Investitionen, teilweise auch für Lohnerhöhungen und für die Einstellung zusätzlicher Auszubildender. Ein Teil der Unternehmen konnte von geplanten Preiserhöhungen absehen. Andere haben die Preise gesenkt. „Kein Unternehmen kann sich die Steuersenkungen einfach in die Tasche stecken, denn letztlich entscheidet der Markt darüber, welche Preise gezahlt werden“, erklärt dazu der IHK-Vertreter.

Quelle: www.ihk-siegen.de