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EU-Innenausschuss hat richtig entschieden

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„Die Entscheidung des Innenausschusses des Europaparlaments gegen die Speicherung von Flugdaten, so wie sie im Entwurf vorgesehen ist, war die einzig richtige“, sagt der Präsident des deutschen GeschäftsreiseVerbands, Dirk Gerdom. Der Verband weist dringlich auf einen angemessenen Umgang mit personenbezogenen Datensätzen, so genannten Passenger Name Records (PNRs) hin.
PNRs enthalten die für die Reservierung und Ticketausstellung notwendigen Informationen der Flugpassagiere und sollen in einer zentralen Datenbank bis zu fünf Jahre für die Sicherheitsbehörden gespeichert werden. Der EU-Innenausschuss lehnte diese Woche die geplante EU-Richtlinie dazu ab. Weil die EU-Kommission und der Rat der EU-Innenminister mit einem veränderten Vorschlag erneut in die Gesetzgebung gehen können, appelliert der GeschäftsreiseVerband VDR an einen verhältnismäßigen Umgang mit den Daten. Er fordert eine seriöse Speicherung, die strengen Bedingungen unterliegt und konkret begründet, wer die Daten erhebt, wo und wie lange sie gespeichert und wofür sie genutzt werden. „Transparenz ist oberstes Gebot“, sagt Gerdom. „Da jedes Unternehmen für die Daten seiner Mitarbeiter verantwortlich ist, müssen Arbeitgeber beziehungsweise Datenschützer im Unternehmen wissen, wo welche Daten der Reisenden sind.“

Mit dem Zugriff auf Passagierdaten sollen laut Gesetzentwurf Straftaten verhindert werden. „Es muss jedoch dringend gewährleistet sein, dass nur dann auf die Daten zurück gegriffen wird, wenn wirklich ein Verdachtsmoment besteht“, sagt Gerdom. Der Verband kritisiert die Sammelwut, die im Vergleich zur deutschen Vorratsdatenspeicherung noch harmlos erscheint. Die USA speichert seit Anfang 2012 legal 34 Datensätze mit insgesamt 60 Informationen über jeden Fluggast, darunter Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer, Informationen zum Hotel und Essenswünsche. Dieses Modell soll nun auch auf Flüge aus der EU heraus und in die EU übertragen werden.



Kritisch sieht der VDR vor allem den Umfang der Daten und die lange Speicherzeit. „Durch den unnötigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte werden Fluggäste zu gläsernen Reisenden. Im schlimmsten Fall müssten Unternehmen mit Auslandsaktivitäten fürchten, dass die Daten in falsche Hände gelangen. Durch ihre Auswertung könnten Bewegungsprofile von Reisenden erstellt und zur Wirtschaftsspionage verwendet werden“, gibt VDR-Vizepräsident Ralph Rettig zu Bedenken.