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Einschränkungen am Flughafen Dresden

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Am 04. Juni 2009 in der Zeit von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie am 05. Juni 2009 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr untersagt die Bundespolizei den Aufenthalt auf der Besucherterrasse am Flughafen in Dresden. Zudem ist es verboten, die Außenbereiche des Betriebsgeländes, sowie sämtliche Frei- und Dachflächen des Betriebsgebäudes, die einen freien Blick in den Sicherheitsbereich des Flughafen Dresden erlauben, zu betreten. Insbesondere ist ein ausreichender Abstand von minimal zwei Metern zu der äußeren Umzäunung des Flughafens Dresden einzuhalten, um Einsatzmaßnahmen nicht zu behindern.

Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung dieser Auflagen im genannten Zeitraum.

Bei Verstößen werden Platzverweise ausgesprochen. In Abhängigkeit der Gefährdungssituation kommen weitergehende Maßnahmen der Freiheitsbeschränkung und der Freiheitsentziehung in Betracht.