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Einreise in die USA

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Ende der 1980er-Jahre wurde der Visumzwang für Deutsche und
andere Westeuropäer aufgehoben. Voraussetzung einer Einreise ohne
Visum ist, daß der Aufenthalt in den USA

* besuchsweise erfolgt,
* nicht länger als maximal 90 Tage dauert und
* ein Ticket mit reserviertem Rückflug innerhalb
dieser Frist vorgelegt werden kann.

Wer diese Bedingungen erfüllt, braucht seither für den Flug in
die USA lediglich seinen Reisepass einzustecken, der – im Fall
westeuropäischer Staatsbürger – noch mindestens 3 Monate
Restgültigkeit haben muß.

Nachdem diese Regelung zunächst nur auf Flugreisende beschränkt
war, gilt sie nun auch für die Einreise auf dem Landweg von
Mexiko und Canada aus, kostet aber beim Grenzübertritt eine
Gebühr in Höhe von $ 6. Auch dabei muß das Rückflugticket zur Hand
sein, das dem Immigration Officer beweist, daß die Absicht
besteht, nicht nur die USA, sondern Nordamerika (einschl.
Mexico!) innerhalb der vorgegebenen 90 Tage wieder zu verlassen;
außerdem erfolgt u.U. eine Befragung über Reisepläne und dafür
vorhandene Geldmittel.

Für die Vorabprüfung der Erfüllung der Einreisevorausetzungen
macht die amerikanische Einwanderungsbehörde die
Fluggesellschaften mit verantwortlich. Diese sind verpflichtet,
bereits beim Einchecken die Pässe ihrer Transatlantikpassagiere
und das Vorliegen einer termingerechten Rückflugbuchung zu
kontrollieren und obendrein Hilfestellung beim Ausfüllen der
Vordrucke zu leisten.

Obwohl also jeder USA-Tourist noch vor Besteigen des Flugzeugs
überprüft wird, erfolgt eine weitere Kontrolle am
Immigrations-Schalter im Ankunftsairport. Ein Paßlesegerät gibt
Auskunft über vorherige Einreisen und dabei eventuell
gespeicherte negative Kontakte mit der amerikanischen Obrigkeit.
Ohne Eintrag in einer „schwarzen Liste“ erhält der Ankömmling oft
den Einreisestempel für volle 90 Tage. Meist erkundigt sich der
Beamte im Flughafen oder an der Grenze aber auch nach
Reiseabsichten des Touristen, seiner Berufstätigkeit etc. Bei
ruhiger Beantwortung sind – auch nach dem 11.09.2001 – keine
Schwierigkeiten zu befürchten, sofern feste Buchungen (Automiete,
Busticket, Hotels o.ä.) vorliegen.

Wer indessen eine unabhängige Reise ohne Vorausreservierungen
plant und mit geringem Budget reist, muß sich darauf gefaßt
machen, trotz Rückflugticket eventuell „Verdacht“ zu erregen und
intensiver befragt zu werden.

Die Medien schreiben bereits seit Ende 2003 über neue
Anforderungen an die Pässe der Einreisenden, Fingerabdrucknahme
etc. und erwecken damit den Eindruck, Schwierigkeiten seien zu
erwarten. Tatsächlich verändert sich für alle Inhaber von
maschinenlesbaren weinroten Pässen auch nach dem 26.10.2004 gar
nichts. Lediglich „alte“ grüne Pässe sind nicht mehr zulässig, da
in ihnen relativ leicht die Fotos ausgetauscht werden können. Das
gilt auch für Kinder. Digitale Fingerabdrücke werden nur von
Visuminhabern genommen.

Wer zunächst kein Rückflugticket kaufen bzw. (bei vorhandenem
Ticket) keinen Rückflug fest buchen möchte, braucht auf jeden
Fall ein Visum, denn sonst akzeptiert keine Airline den
Passagier. Man erhält ein Visum indessen nur bei (plausibel zu
erläuternden) Reiseplänen, die 90 Tage übersteigen.

Beim Visum, von den Amerikanern Visa genannt, handelt es sich um
eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“, welche dem Antragsteller
nach einem (heute meist wieder) persönlichen Interview vom
zuständigen Konsulat in den Pass geklebt wird. Das Visum nimmt
dem Einwanderungsbeamten an der Grenze bzw. im Flughafen an sich
die neuerliche Infragestellung der guten Absichten des
Ankömmlings ab. Sieht er jedoch Gründe, kann er die Einreise
trotz Visum verweigern.

Die Prozedur der Visa-Beschaffung ist im folgenden beschrieben.
Sie gilt auch für USA-Reisen unter 3 Monaten Dauer von bei uns
lebenden Bürgern jener Staaten, die nicht ausdrücklich von der
Visapflicht ausgenommen sind.

Das Visum wird gegen eine zur Zeit auf ¤100 festgelegte Gebühr
von den US-Generalkonsulaten in Berlin (Neue Bundesländer und
Norddeutschland) und Frankfurt (alle anderen Bundesländer)
erteilt. Antragsformulare gibt’s
* als Faxabruf unter der Nummer 0190 85005802 (¤1,86/min)
* im Internet zum Herunterladen:
http://www.usembassy.de/visa
Generalkonsulat Frankfurt,
(zuständig für Hessen, NRW und süddeutsche Bundesländer),
Siesmayerstr. 21, 60323 Frankfurt

Botschaft der Vereinigten Staaten in der Schweiz
Non-Immigration-Visa, Postfach, 3001 Bern
bzw. Jubiläumsstraße 95, 3005 Bern,
Tel. 031/357-7011; Visa-Info: Tel. 0900 555154 (2,50 SFr/min)
Internet: http://www.usembassy.ch.
Persönliche Visabeantragung und -erhalt an 1 Tag möglich.

Botschaft der Vereinigten Staaten in Österreich:
Boltzmanngasse 16, 1091 Wien
Tel. 01/31339 2352, Visa-Info: Tel. 0900-510300 (¤2,16/min)
Internet: http://www.usembassy.at